Gutachten: Länder können Mietpreisgrenzen festlegen!

Wir dokumentieren: A. Holm analysiert das sensationelle Gutachten von Peter Weber

Bisher war dies das „Totschlagargument“ schlechthin: „Mietrecht ist Bundesrecht. Da können wir leider gar nichts machen.“
Nun zeigt ein Gutachten des Juristen Peter Weber mit dem Titel: »Mittel und Wege landeseigenen Mietpreisrechts in angespannten Wohnungsmärkten« – es geht auch anders!
Nach dessen verfassungsrechtlicher Expertise können Länder selbst die Mietpreise begrenzen – im Bestand, im Neubau und auch mit Eingriffen in privatrechtliche Unternehmen.
Hier kann die Analyse nachgelesen werden:

Bundesländer können eigene Mietpreisbegrenzungen festlegen

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