Strandbad: Grundrechte und Datenschutz in Coronazeiten…

Am Montag, den 18. Januar 2021 steht ab 13 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam der 1. Prozess im Bußgeldverfahren gegen Menschen an, denen vorgeworfen wird, sich an Protesten gegen den Abriss und die Verkleinerung des Strandbdes Babelsberg am 21.04.2020 beteiligt zu haben.

Über 30 Menschen erhielten damals Bußgeldbescheide wegen „Teilnahme an einer sonstigen Versammlung“ und „Betretung öffentlicher Orte“ – darunter Journalist*innen und Landtagsabgeordnete.

Fast alle Betroffenen haben Einspruch eingelegt, es wurden Anwälte eingeschaltet, nun sind alle diese Verfahren vor dem Amtsgericht gelandet.
Ausgerechnet im 2. Lockdown stehen also fast 30 Prozesse bevor, bei denen mit großem öffentlichen Interesse und reger Teilnahme gerechnet werden muss.

Das Netzwerk „Stadt für alle“ und die Bürgerinitiative „Babelsberger Wasserfreunde“ fordern deshalb die Verantwortlichen noch einmal auf, diese Prozesse abzusagen oder zu verlegen!
Unsere Anwälte haben genau dies auch beantragt.
Darüber hinaus haben sie eine Anfrage beim Datenschutzbauftragten des Landes Brandenburg gestellt, inwieweit die anlasslose Überwachung der Versammlung am 21.04.2020 durch Video und Aufnahme aller Personalien überhaupt rechtmäßig war.

Wir dokumentieren hier diese Anfrage und deren ausführliche Begründung:

Für den Fall, dass der 1. Prozess trotzdem stattfindet, rufen wir auf, sich mit den Betroffenen solidarisch zu zeigen und am 18. Januar 2021 13 Uhr zum Prozess zum Amtsgericht Potsdam zu kommen.

Grundrechte wie Versammlungsfreiheit waren und sind auch in Coronazeiten nicht aufgehoben!
Das Strandbad Babelsberg muss bleiben!
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten muss aufgelöst werden und die die Parks an die Stadt und die Bürger*innen zurück gegeben werden!

Weitere Infos:

blog@potsdam-stadtfueralle.de
Holger Zschoge: 0172 3940583

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