Die Klagen der Hohenzollern

Seit dem Jahr 2014 führt Georg Friedrich Prinz von Preußen Verhandlungen mit der öffentlichen Hand um Entschädigungszahlungen für Immobilien, Kunstschätze und zur eigenen Reputation. Wir haben mehrfach über den Stand der Dinge, den „Sorgenprinz“ und dessen Verqiuckung mit der Politik des Landes berichtet. Nun melden sich viele „Betroffene“ zu Wort. Denn mit „Klagen“ ist nicht das Jammern der Enderbten, sondern sind deren juristische Klagen gemeint.

Mit einem Website-Launch am gestrigen 15. Juni 2021, wurde das „Wiki“ „Die Klagen der Hohenzollern – eine Dokumentation“ der Öffentlichkeit vorgestellt. www.klagen-der-hohenzollern.de

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) schreibt dazu: „Diese Verhandlungen wurden von zahlreichen juristischen Schritten gegen Wissenschaftler*innen, Medienhäuser, Journalist*innen und Politiker*innen begleitet, die die öffentliche und die wissenschaftliche Debatte erkennbar geformt haben. Aufgrund der großen Zahl dieser Streitigkeiten und der einschüchternden Wirkung, die von einem juristischen Vorgehen ausgehen kann, haben sich der VHD und Prof. Dr. Sophie Schönberger (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht an der Heinrich-Heine-Universität) entschieden, die juristischen Schritte zu dokumentieren und unter dem Titel „Die Klagen der Hohenzollern – eine Dokumentation“ in einem „Wiki“ zusammenzustellen. Sie werden zugleich in ihren historischen und juristischen Kontext eingebettet. Die Dokumentation ist deshalb gleichzeitig eine besondere Quellensammlung der Zeitgeschichte. Ziel dieser Sammlung ist es, das juristische Vorgehen transparent zu machen. Das soll auch über den speziellen Fall hinaus eine Diskussion über die wichtige Frage nach Ausmaß, Intention und Einschüchterungspotential juristischen Vorgehens in öffentlichen Debatten anregen.“

Hier geht es zur PM des VHD: https://www.historikerverband.de/verband/veranstaltungen/die-klagen-der-hohenzollern-eine-dokumentation.html

Es wird deutlich, dass es neben der juristischen Auseinandersetzung eines öffentlichen Dialogs bedarf, der auch eine historische, politische und mediale Perspektive braucht.

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