Grundstücksvertrag RZ/GK/Stadt

Wir helfen gern. Die MAZ rätselt über den Grundstücksvertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stiftung Garnisonkirche und stellt sogar das „Haus der Demokratie“ in Frage. Völlig unnötig!

Brisante Verträge: Kompromiss zur Garnisonkirche in Potsdam wackelt (maz-online.de)

Aus unserer Sicht steht im § 3 alles Relevante drin:

Nach § 3 (Bauverpflichtung) ist die SGP verpflichtet, bei Scheitern des Wideraufbaus der Garnisonkirche auf Antrag der LHP die übertragenen Grundstücke unentgeltlich und grundbuchlich unbelastet zurückzugeben. „Ein endgültiges Scheitern des Wiederaufbaus der Garnisonkirche durch die Stiftung ist anzunehmen, wenn bis 31.12.2030 nicht wesentliche Teile der GK wiedererrichtet sind und die Finanzierung des Wiederaufbaus zu diesem Zeitpunkt nicht konkret absehbar ist.“

Jetzt muss juristisch geklärt werden, was „wesentliche Teile“ sind. Reicht der Aussichtsturm mit integrierter Kapelle zur Vertragserfüllung? Warten wir es ab. Da die Stiftung nicht mal in der Lage ist, die Finanzierung des Turmbaus darzustellen, ist davon auszugehen, dass bis 2030 auch kein Finanzplan für den Bau des Schiffes vorliegt. Somit könnte das Grundstück kostenfrei an die Stadt zurückgehen. Zumindest bestünden dann eine gute Verhandlungsbasis für die Herausgabe des Teilgrundstücks.

Wenn das mit einer B-Plan-Änderung begleitet wird, indem der Bau des Kirchenschiffes unmöglich gemacht wird, dann kann das Kunst- und Kreativhaus Rechenzentrum auch ganz ohne Kompromiss stehen bleiben. Denn es ist auch geregelt, dass die Stiftung nicht ohne ein konkretes Baubegehren den Abriss des RZ verlangen kann. Auch nicht nach dem 31.12.2023. Somit ist überhaupt kein 3. Gebäude oder ein „Kompromiss“ (der ohnehin nur die Stiftung finanziert) notwendig. Abwarten wäre sinnvoller und billiger für Stadt. Somit kann langfristig auch dem Willen der Bürger*innen „Kein städtisches Geld für den Wiederaufbau der Garnisonkirche“ Rechnung getragen werden.

Den sich empörenden Stadtverordneten Niekisch und Scharfenberg können wir nur empfehlen: Nehmen sie ihr Recht zur Akteneinsicht war. Das haben die Stadtverordneten der Fraktion DIE aNDERE schon vor über zehn Jahren gemacht. Natürlich wäre die Offenlegung aller Verträge wünschenswert. Ebenso wäre eine unbefangene Rechtsabteilung der Stadtverwaltung wünschenswert. Solange dort Mitarbeiter*innen tätig sind, die auch Mitglied der Fördergesellschaft sind, sehen wir eine unbefangene Arbeit als nicht gegeben. Ein Problem stellt auch das Stadtoberhaupt selbst dar. Durch seine Mitgliedschaft im Kuratorium der Stiftung kann er gar keine Position einnehmen, die klar zu Gunsten der Stadt ausfällt. Noch wichtiger wäre, dass die Stiftung ihre Finanzsituation offenlegt.

Der MAZ und Herrn Niekisch empfehlen wir auch, genauer zu lesen. Es ist NICHT Stiftungszweck die Garnisonkirche zu errichten. Der Bau der Kirche ist nur Mittel zum Zweck! Hier nachlesbar:140428_Satzung_akt._genehmigt.pdf (garnisonkirche-potsdam.de) Auch die Maßnahmen unter Ziffer (3) bis (5) reichen aus, um dem Stiftungszweck unter (1) zu erfüllen.

von Carsten Linke

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