Strafanzeige gegen die GK-Stiftung gestellt

Der antimilitaristische Förderverein der Stadt Potsdam hat bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Strafanzeige gegen den Vorstand der Stiftung Garnisonkirche und Ex-Bischof Huber in seiner Funktion als Kuratoriumsvorsitzenden gestellt.

Zeitgleich erhebt der Verein eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wegen des Bescheides vom 17. Juni 2022 mit welchem der „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ (SGP) eine Förderung i.H.v. 4,5 Millionen Euro bewilligt wurde.

Die Strafanzeige basiert auf § 263 Strafgesetzbuch, der die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, um sich rechtswidrig Vermögensvorteil zu verschaffen, unter Strafe stellt. Der antimilitaristische Förderverein sieht in den Täuschungshandlungen der SGP einen vollendeten Betrug in Sinne des Strafgesetzbuches. Die beschuldigten Personen tätigten wiederholt unzutreffende und widersprüchliche Angaben, um Fördermittel zu erlangen, wobei auch gegen Regelungen des Wettbewerbsrechtes verstoßen wurde.

In der Strafanzeige wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die BKM zum Sachverhalt Beihilfe geleistet hat, indem sie unzureichend die Angaben der Antragstellerin geprüft und bestehende Haushalts- und Förderregeln missachtet hat.

Hier die PM des Vereins:

Hier die Strafanzeige und die Fachaufsichtsbeschwerde:

OW

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