Finanzgebaren fraglich

Dass die Finanzierung des Wiederaufbauprojektes nicht ganz redlich ist, ist seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes von 2021 allen Interessierten klar. Nun hat die Berliner Zeitung das Thema erneut aufgegriffen, da scheinbar der neue Prüfbericht des BRH vorliegt. Potsdamer Garnisonkirche: Rechnungshof rügt Mittelvergabe für Turm (berliner-zeitung.de)

Die Grüne-Staatsministerin Claudia Roth hätte ein Zeichen setzen können, „dass sie mit der rückwärtsgewandten Kultur- und Geschichtspolitik ihrer Vorgängerin endlich bricht“ wird die Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch (Die Linke) im Zeitungbeitrag der BZ zitiert. Doch Roth habe trotz aller Kritik noch 4,5 Millionen Euro für die Garnisonkirche freigegeben.

Ein Problem besteht darin, dass das BKM sich lediglich als „Mittelausreichende Stelle“ sieht. Es verweist immer wieder auf Nachfragen, auch unsererseits, auf die Tatsache, dass die Förderung des Wiederaufbaus des Turms der Garnisonkirche Potsdam auf entsprechende Etatisierungen im Bundeshaushalt durch den Deutschen Bundestag zurückgeht. Deshalb habe die BKM in den Jahren 2017, 2021 und zuletzt 2022 insgesamt 24,75 Mio. € für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche in der sogenannten „erweiterten Grundvariante“ bewilligt. Ein Bewusstsein für etwaige Fehler besteht nicht in der BKM-Behörde.

Allein die Tatsache, dass im Bundeshaushalt Mittel für ein Projekt bereitgestellt werden, darf allerdings nicht zu ungeprüften Ausreichung führen. Es gelten für alle Bundesministerien Regeln des Förderrechts. Wenn eine Fördermittelgeberin feststellt, dass die Antragstellerin nicht über das notwendige finanzielle Knowhow verfügt, das Projekt umzusetzen oder abzuschließen, kann keine Förderung (erst recht keine wiederholte Förderung) erfolgen. Auch nicht dann, wenn schon ein Anfinanzierung stattfand (welche ohnehin unzulässig ist).

Der Bundesrechnungshof kritisierte in seinem Bericht von 2021, dass eine zu frühe Festlegung des Bundes zur Förderung von Baumaßnahmen einen „fatalen Bewilligungskreislauf in Gang setze“. Auch drastische Überschreitung des ursprünglichen Festbetrags von 12 Mio. um das Doppelte führte seitens des BKM nicht dazu, dass endlich eine Tiefenprüfung der Stiftung Garnisonkirche einsetzte. Wenn der Empfänger der Mittel nicht in der Lage sei, Mehrausgaben aus eigener Kraft oder aus Drittmitteln zu finanzieren, kann das doch nicht dazu führen, dass der Staat als seine eigenen Regeln über Bord wirft und Geld nachreicht. Frei nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“. Die Kulturstaatsministerin und das Finanzministerium haben laut Bundesrechnungshof in ihren Stellungnahmen zum 1. Bericht bestritten, dass es sich beim Bau des Turms der Garnisonkirche um eine haushaltsrechtlich unzulässige Anfinanzierung eines Vorhabens gehandelt habe. Sie seien von einer gesicherten Gesamtfinanzierung ausgegangen. Davon „auszugehen“ ist wie glauben, aber nicht wissen.

Wir erwarten mit Spannung die Veröffentlichung des neuen BRH-Bericht, der scheinbar die alten Vorwürfe erhärtet.

Das diese Gesamtfinanzierung bis heute nicht gegeben ist, zeigt sich u.a. darin, dass in den nächsten Wochen die Gerüste am Turm anteilig abgebaut werden. Ein weiteres Indiz ist die neue „Bedingung“ an die Stadt (Gegenleistung für RZ-Verlängerung), dass die Wetterfahne bis 2025 am Ort stehen bleiben kann. Daraus ist zu schließen, dass 2024 kein wesentliches Baugeschehen am Turmstumpf zu erwarten ist. Auch mangels Geldes. Der Schwerpunkt der Stiftungsarbeit scheint eher auf die Inbetriebnahme des Aussichtsturmes zu liegen, um überhaupt noch Einnahmen zu generieren.

Gottesdienste werden wohl erstmals wegen nicht vorhandenen Personals (Pfarrstelle bisher unbesetzt) auch nicht in der Kapelle stattfinden. Wohl auch deshalb soll die alte Nagelkreuzkapelle erhalten bleiben. In ihr fällt es nicht auf, dass kaum jemand zu einer Veranstaltung kommt. In der Kapelle würden sich die wenigen, i.d.R. betagten Gäste, eher verlieren. Und um die umstrittene Ausstellung im Turm ist es auch ruhig geworden. Kein Wunder, denn dafür war bisher nie ausreichend Geld eingeplant. Irgendwann recht es sich halt, wenn Betriebskosten angesetzt werden, die nichts mit den eigenen Versprechungen und der Realität zu tun haben.

Auf weiteres Geld vom Bund kann die Stiftung in den nächsten Jahren nicht hoffen. Es gibt keinen weiteren Vorratsbeschluss durch den Bundestag. Dies liegt sicherlich auch daran, dass einer der „Geldbeschaffer für nationales Gedenken“, Herr Kahrs von der SPD nicht mehr im Bundestag sitzt. Lediglich die AfD macht sich Sorgen um den Wiederaufbau der gesamten Garnisonkirchen-Attrappe (s. Bundestagsdrucksache 20/2167). Und von einer Ampelregierung ist auch zu erwarten, dass sie mehr Anstand bei der Geschichtsaufarbeitung walten lässt.

Claudia Roth äußerte vor wenigen Tagen „Grundgesetz und Demokratie stünden nicht in der Traditionslinie eines repressiven Königs- und Kaisertums, das seinen Machtanspruch allein auf Gott begründete.“ Fraglich warum sie diese Sichtweise, die sie beim Humboldt-Forum vertritt, nicht auch auf die Macht symbolisierende Kirche der Preußenkönige – die Garnisonkirche in Potsdam – hat. Zu meinen, dass die Inschrift (an der Kuppel des Humboldt-Forums) „einfach nur ein unpolitisches Zeichen von Religiosität“, sei „erstaunlich und geschichtsblind“, teilte Kulturstaatsministerin Roth mit. Aus der Inschrift ließe sich aus Sicht vieler Historiker eindeutig eine politische Botschaft ableiten, die den allein von Gott abgeleiteten Herrschaftsanspruch des Preußenkönigs untermauere. Genau wie die Wetterfahne der Garnisonkirche (wenn man der biblischen Deutung einiger Aufbaubefürworterinnen folgt).

Frei nach Roth: Wer glaubt, beim Wiederaufbau der Garnisonkirche gehe es einfach nur um ein unpolitisches Zeichen der Religiosität oder der Herstellung eines Stadtbildes, ist erstaunlich naiv und geschichtsblind.

OWCL

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