Keine Störung des Gottesdienstes

… und kein Hausfriedensbruch, kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte!

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat

Es gab heute beim Amtsgericht erneut eine Verfahrenseinstellung. Grund dafür ist wiederholt die Unglaubwürdigkeit der Polizeiaussagen. Dies war heute kein Einzelfall. Hinter der Kriminalisierung von Protest steckt entweder scheinbar eine Methode oder einfach nur Voreingenommenheit. Heute Nachmittag waren fünf Mannschaftswagen der Polizei vorgefahren, um eine kleine Gruppe junger fridays-for-future-Demonstrant*innen am Platz der Einheit „zu beschützen“. Grund: Sie setzen sich für den Erhalt des Dannenröder Forst und eine Verkehrswende ein. Eine Polizist*in hätte auch gereicht.

Der heutige Prozess gegen einen Gegner des Wiederaufbaus der Garnisonkirche ging nach der Aussage des handelnden Polizisten und einer folgenden zwanzigminütigen Verhandlungspause beim Amtsgericht Potsdam ganz schnell zu Ende. Auch auf die Aussagen der vier weiteren, extra geladenen Zeugen, verzichtet der vorsitzende Richter Francois Eckardt. Das Verfahren gegen Eric B. wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Die angebliche massive Störung der GK-Turm-Baustartfeier am 31.10.2017, die als Gottesdienst für Außenstehende überhaupt nicht zu erkennen war, wurde erst gar nicht behandelt. Lediglich der Übergriff der Polizei auf den Protestierenden war das Thema. Während der Polizist sich ein blutiges Schienbein im Nachgang der Ereignisse attestieren ließ, zeigte die Verteidigung Bilder von der gewaltsamen Behandlung des Protestierenden. Wer einmal festgenommen wurde, weiß, das dies sehr brutal zugeht, da man von mehreren Polizisten (meist in voller Montur mit Schutzkleidung wie Helm, Weste, Handschuhen, Stiefeln) zu Boden gerungen wird. Feingefühl ist dabei nicht zu erwarten. Jede natürliche Gegenreaktion des Körpers gegenüber dieser massiven Bedrängung wird im Nachgang als Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgelegt.

Mit den bildlichen Belegen der Verteidigung, war die Verhandlung beendet. Was bleibt sind Prozesskosten und Zahlungen an verschiedene Empfänger, falls der Beklagte nicht in Berufung geht. Hinzu kommen der Ärger und die Belastung mit der gerichtlichen Auseinandersetzung. Und es bleibt die Kriminalisierung des legitimen Protests.

Eine zumindest moralische Mitschuld an den Ereignissen vom Reformationstag 2017 hat die Stiftung Garnisonkirche als Veranstalter der Baustartfeier. Sie hat das sonst hermetisch abgeriegelte und kameraüberwachte Gelände den Protestierenden geöffnet und gleichzeitig verlangt, dass sie sich nicht äußern. Zu erwarten, dass eine solche Konstellation aufgeht ist völlig naiv oder pure Berechnung, um die Eskalation herbeizuführen. Denn in der Opferrolle fühlt sich die Stiftung bekanntlich am Wohlsten.

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