Alles Lug und Trug bei SGP, BKM und OBM ? Steuergeldverschwendung leicht gemacht

Wie die MAZ-Recherche und Veröffentlichung am 05.07.2022 zeigt, liegen auf den Garnisonkirchengrundstück eingetragenen Verbindlichkeiten für Darlehen und Zuwendungen von Bund sowie evangelischer Kirche. Sie summierten sich auf nunmehr 23,5 Millionen Euro.

Bevor wir darauf eingehen, woher das kommt und wer hier wen über den Tisch zieht: verbal, vertraglich oder finanziell, eine Anmerkung zum Grundstück. Das 2081 qm große Grundstück brachte die Stadt Potsdam kostenlos in die Stiftung Garnisonkirche mit ein. 2008, zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung, wurde das Grundstück mit 1,3 Mio. € bewertet. Bei einem heutigen Bodenrichtwert von 1200 €/qm ergebe sich ein aktueller Wert von 2,497 Mio. €. Wie kann dann eine Grundschuld vom Zehnfachen dort eingetragen werden? Allen Beteiligten muss doch klar sein, dass das nicht aufgeht. Bei einer Insolvenz der Stiftung – spätestens, wenn der Turm in Betrieb geht – gehen diese Schulden an die Stadt über!

Im Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Stadt und Stiftung ist in Paragraf 3 geregelt, dass zur Bestellung einer Grundschuld die Zustimmung der Stadt erforderlich ist. Wer ist die Stadt in diesem Fall? Die SVV, denn in Paragraf 14 II der Potsdamer Hauptsatzung ist festgelegt, dass die Stadtverordnetenversammlung in Vermögensangelegenheiten ab 300.000 Euro entscheidet.

Das heißt, dass scheinbar beide OBs (Jakobs, Schubert – beide SPD) ihre Befugnisse überschritten haben, wenn sie einer solchen Eintragung als OB zugestimmt haben. Außerdem haben sie die Beschlüsse der SVV, zur Auflösung der Stiftung und das kein städtisches Geld der Stiftung Garnisonkirche zu Gute kommen soll, missachtet. Auch ihre Zustimmung als Kuratoriumsmitglieder zu einem solchen Vorgehen wären ebenfalls fragwürdig. Die Eintragungen der Grundschuld gehen klar zu Lasten der Stadt Potsdam. Denn es besteht das massive Risiko, dass die Stiftung weder den Turm zu Ende bauen kann, noch wirtschaftlich betreiben kann.

Auf die Risiken für die Stadt haben wir und der BRH-Bericht mehrfach hingewiesen.

Die BKM handelt klar zum Nachteil der SteuerzahlerInnen. Auch darauf hat der BRH in seinem Bericht vom Februar 2022 hingewiesen. Mit der weiteren Ausreichung mit Fördermitteln, ohne Vorlage neuer Unterlagen zur Zahlungsfähigkeit der Stiftung und zum Betrieb des Förderobjektes (dem Turm), handelt sie unseres Erachtens grob fahrlässig. Das BKM lässt Grundschulden zu Lasten der Stadt eintragen die weit über den Grundstückswert liegen. Damit nimmt das BKM ggf. in Kauf, dass diese nie refinanziert werden bzw. von den Potsdamer Steuerzahlerinnen erbracht werden müssen. Dazu müsste die SGP nur kurz vor Fertigstellung die Insolvenz anmelden. Dann könnte rauskommen, dass der über 50 Mio. Euro teure Turm wie folgt finanziert wurde:

23,5 Mio. durch die Stadt Potsdam (Einlösung der Grundschulden), lediglich 9 Mio. € durch die SGP (Spenden und andere Zuwendungen), 1,75 Mio. € durch die evangel. Kirche (Differenz aus Darlehn und Grundschuldeintrag) und ca. 20 Mio. € nicht gesicherte Bundesmittel. Das ist das Gegenteil von „kein städtisches Geld für die Garnisonkirche“!

Der Stiftung Garnisonkirche Potsdam ist es erneut gelungen, alle Beteiligten für sich zu vereinnahmen, ohne eigene Finanzmittel auf- oder Zugeständnisse einzubringen. Und dies obwohl öffentlich bekannt ist, dass die Stiftung Garnisonkirche bisher nicht mal 2/3 der versprochenen Eigenmittel von 15 Mio. aufbringen konnte (siehe Halleluja, der Turm stürzt ein – oder doch nicht? – Potsdam – Stadt für alle (potsdam-stadtfueralle.de). Das Kuratorium, in dem nicht nur die Stadt und das Land vertreten sind, hat erneut die „Augen zu und durch“-Variante gewählt. Denn auch das Kuratorium hat sich keinen Wirtschaftsplan, keine Finanzierungskonzept für die Fertigstellung des Turmes oder gar einen Betriebsplan für den Turmbetrieb vorlegen lassen, bevor weitere Grundschulden eingetragen wurden. Die weiteren 4,5 Mio. Euro des Bundes lassen zwar einige weitere Arbeiten zu, aber den Turm kann die Stiftung bei weiter steigenden Baupreisen nicht fertig stellen. Alle Gremien entziehen sich der Kontrollverantwortung. Und die, die gern informiert werden möchten, die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit, werden nicht informiert.

Der OBM Schubert hat erneut gezeigt, dass er nicht im Interesse der Stadt handelt und dass er auch nicht bereit ist, für Transparenz zu sorgen. Anders können wir seine Äußerungen in den letzten Tagen und Wochen nicht werten. Schubert ist eher das Problem, als die Lösung in Sachen Garnisonkirche/Rechenzentrum. Seine Äußerungen zum Erhalt des RZ scheinen auch nur Fassade oder Kalkül zu sein. Denn mit jeder neuen Grundschuld, steigt die Abhängigkeit der Stadt von der Stiftung und dem Gelingen des Bauvorhabens. Mit jeder fällig werdenden Grundschuld steigt die Wahrscheinlichkeit des RZ-Abrisses. Im Fall der Fälligkeit muss das Areal geldbringend verwertet werden. Dass das Kuratorium ihn im Moment in Sachen RZ-Verlängerung erneut vertröstet, macht die Machtverhältnisse deutlich.

Entweder ist Schubert zu selbstherrlich, um zu begreifen, welch Schaden er in seiner Doppelfunktion (OBM und Kuratoriumsmitglied) für die Stadt anrichtet, oder er macht es bewusst und stellt damit all seine Aussagen zu möglichen Kompromissen ad absurdum. Letztere Variante würden bedeuten, dass die aktuelle Hängepartie in Sachen RZ-Verlängerung abgekartetes Spiel zwischen Schubert und Stiftung ist. Auch um die RZ-ler*innen weiter gemeinsam erpressbar zu halten.

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