Damit das Ungesagte nicht Ungelesen bleibt.
Der Stadtverordnete Lutz Boede von der Fraktion DIE aNDERE wollte vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11. ein persönliche Erklärung gem. § 21 (3) der Geschäftsordnung der SVV abgeben. Dies wurde ihm durch den Vorsitzenden, Pete Heuer (SPD) – ohne Aussprache – versagt. Boede beabsichtige, eine grundsätzliche Erklärung zur rechtlichen Bindungswirkung des erfolgreichen Bürgerbegehrens zur Garnisonkirche und deren Stiftung abzugeben.
Nachstehend der Text der persönlichen Erklärung., damit niemand sagen kann: „das habe ich nicht gewusst.“
„In den letzten Tagen wird immer wieder darüber diskutiert, dass die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zur Garnisonkirche widersprüchlich sei und dass es daher weiterer Beschlüsse bedarf, um zu entscheiden, welcher Linie die Landeshauptstadt Potsdam und ihr Oberbürgermeister zu dieser Frage folgen sollen.
Ich möchte dazu ein paar Klarstellungen vornehmen.
Anfang 2014 startete die Bürgerinitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche ein Bürgerbegehren, mit dem die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Fragestellung gefordert wurde: Sind Sie dafür, dass die Stadt Potsdam alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam hinzuwirken?
In wenigen Wochen unterschrieben 16.000 Bürger*innen. Bereits im Juli gab der Wahlleiter bekannt, dass die erforderliche Anzahl gültiger Stimmen erreicht wurde.
Am 30. Juli 2014 fand eine Sondersitzung der Stadtverordneten statt, in der die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen wurde. Damit wäre eigentlich ein Bürgerentscheid durchzuführen. Der Bürgerentscheid entfällt allerdings, wenn die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Von dieser Möglichkeit hat die SVV am 30.07.2014 Gebrauch gemacht. Sie fasste einen Beschluss, der den Oberbürgermeister verpflichtet, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam hinzuwirken.
Dieser Beschluss bedeutet formal die Annahme des Bürgerbegehrens mit den entsprechenden Rechtsfolgen, die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg unmissverständlich geregelt sind: Er hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung.
Er kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid, der auch aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung zustande kommen kann, geändert werden.
Ich fasse zusammen:
1. Die Beschlusslage ist eindeutig: Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam hinzuwirken.
2. Wer diese Beschlusslage ändern will, muss einen neuen Bürgerentscheid herbeiführen und gewinnen. Für die Anberaumung eines solchen Bürgerentscheides müssen nicht einmal Unterschriften gesammelt werden. Ein SVV-Beschluss genügt.
Bislang hat sich allerdings die Stadtverordnetenversammlung darum gedrückt, ein solches Votum zuzulassen. Wahrscheinlich gehen die Befürworter der Garnisonkirchenattrappe auch davon aus, dass das Votum nicht in ihrem Sinne ausfallen würde. Seit Jahren belegt jeder Bürgerhaushalt aufs Neue, dass der Aufbau der Garnisonkirche kein Herzenswunsch der Bevölkerungsmehrheit ist.
Aber ohne ein solches Votum bleibt der Oberbürgermeister eben verpflichtet, alles, was rechtlich zulässig ist, zu unternehmen, um die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam zu erreichen. Ein bloßer und einmaliger Antrag im Kuratorium der Stiftung reicht natürlich nicht aus, um diesen Auftrag umzusetzen. Der Oberbürgermeister kann z.B.
– Gespräche mit anderen Kuratoriumsmitgliedern führen,
– sich unter Verweis auf das erfolgreiche Bürgerbegehren gegenüber der Bundesregierung gegen eine Förderung des Aufbauprojektes engagieren,
– prüfen, ob die LHP überhaupt in einer kirchlichen Stiftung mitwirken darf oder
– ein Mitglied der BI für ein Potsdam ohne Garnisonkirche in das Kuratorium entsenden oder dafür vorschlagen.
Alle diese Maßnahmen sind rechtlich zulässig. Wer dies bezweifelt, muss sich fragen lassen, wie es mit der eigenen demokratischen Grundhaltung steht.
Ich persönlich sichere dem Oberbürgermeister meine persönliche Unterstützung zu, wenn er seiner Verpflichtung zur Umsetzung des Bürgerbegehrens nachkommt. Auch wenn der Oberbürgermeister in einem Bürgerentscheid klären lassen will, was die Bevölkerung in dieser Frage will, werde ich ihn gern unterstützen.
Aber der OB kann nicht mit meiner Unterstützung rechnen, wenn er nichts unternimmt, um die Garnisonkirchenstiftung aufzulösen und gleichzeitig nicht die Bevölkerung fragt, ob sie ihn von diesem Auftrag entbinden will. Demokratische Spielregeln gelten zuallererst für den Oberbürgermeister.“
Hallo Lutz,
wir haben nur so lange eine Demokratie, wie es den Herrschenden gefällt! Ich sehe es auch nicht ein, Steuergelder für ein Bau zu verschwenden, denn der größte Teil der Potsdamer nicht haben will. Bürgerwille hat das SVV umzusetzen und nicht den Willen einiger weniger!
Ich hoffe, dass dieser unsägliche Bau bald verschwindet!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weber
Was ist das denn für ein „Schmarrn“ Herr Weber von den HERRSCHENDEN hier zu schreiben ? Sind Sie in der geistigen Nomenklatura der „DDR“ hängen geblieben ? Na dann, prost Mahlzeit ! Lesen Sie und Ihre Vasallen mal das SCHWARZBUCH über Steuerverschwendungen u.a. in Brandenburg. Wenn Sie sich damit einmal beschäftigen würden zzgl. mit der Gesamtschuldenlandeslast von über 19.000.000.000 €, ist die Gesamtfinanzierung der GK dagegen ein „Klacks“ !
Na. Herr Schönauer, da sind Sie ja auf ganzer Linie mit denen einig, die sagen „die anderen schmeißen das Geld zum Fenster heraus, warum nicht auch ich?“ So kann ein Bürgergesellschaft nicht überleben. Bei der Rekonstruktion des Garnisonkirchenturms ging es von anfang an der Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) darum, den normalen Bürger hinters Licht zu führen. Seit spätestens 2014 war ihr bewusst, dass sie den Bau niemals durch Spenden errichten können. Stand heute fehlen der SGP mindestens 18 Mio. Euro, um den Turm vollständig zu errichten. Alleine die bisherigen Kostensteigerungen belaufen sich auf fast 5 Mio. Euro, wie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM Frau Grütters) erst am 25. November verkündete. Das ist aber nur ein Teil des Problems. Auch die laufenden Unterhaltskosten von fast 900.000 Euro im Jahr kann sie niemals durch Eintritt und Veranstaltungen refinanzieren – sie hofft, jährliche Einnahmen von 610.000 Euro generieren zu können.
Übrigens: Überschlägig kalkuliert würde die Gesamtkirche etwa 250 Mio. Euro kosten.
Also Herr Schönauer, willkommen im Club der Steuerverschwender! Diesen Turm braucht kein Mensch und die Versöhnungsarbeit wäre besser bei der Friedenskirche aufgehoben, die schon den richtigen Namen hat.