Am Mittwoch, den 14. Mai 2025 hat das Arbeitsgericht in Potsdam über die Kündigungen gegen 11 Mitarbeiter*innen des AStA der Uni Potsdam im letzten Jahr beraten.
Wir hatten hier ausführlich darüber berichtet – auch, wer und was hinter diesem Vorgehen des 28. AStA steht. Alle maßgeblichen Akteure im AStA sind inzwischen zurück getreten.
Die dramatischen Folgen bedrohen im Grunde die komplette studentische Selbstverwaltung in der Stadt.
Nun hat sich das Arbeitsgericht mit den Kündigungen beschäftigt.
Dabei gab es ein klares Urteil: Die fristlosen und außerordentlichen Kündigungen des AStA sind unwirksam. Keine der vorgebrachten pauschalen Beschuldigungen wurden je belegt. Veruntreuung von Geldern oder Vertrauensbruch – all das, so der Richter seien „haltlos, unerlaubte Willkür und viel zu allgemein gefasst.“
Soweit, so gut.
Denn genau das hatten die Betroffenen und ihre Unterstützer*innen immer wieder so dargestellt.
Nun hat der AStA aber wenig später auch ordentliche Kündigungen aus „betrieblichen Gründen“ ausgesprochen.
Und jetzt wird es kompliziert.
Anders, als zum Beispiel die PNN berichtet, ist über diese Kündigungen NICHT entschieden worden.
Der Richter hat aber seine Rechtsauffassung dargelegt.
Und dabei kommt er zum Ergebnis, diese ordentlichen Kündigungen seien rechtsgültig.
Dabei geht es aber gar nicht um mögliche Begründungen und Fehlverhalten der betroffenen Mitarbeitenden.
Der Richter nannte diese Kündigungen als wirksam, weil die Angestellten des AStA keinen Kündigungsschutz hatten. Und dies begründete er mit dem fehlenden Personalrat.
Wir erinnern uns: Der Streit um einen Personalrat war einer der Auslöser für den krassen Streit. Dem Richter aber lagen dazu keine Unterlagen vor – wie überhaupt der AStA kaum Unterlagen beibringen konnte – und urteilte nach seiner Rechtsauffassung. Danach könnte ein Personalrat nur in öffentlichen Institutionen mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen gegründet werden und wenn dies in der Satzung des AStA so festgehalten sei.
Ohne konkretes Hintergrundwissen und Unterlagen dazu kam er deshalb zur Einschätzung, die ordentlichen Kündigungen seien wirksam.
Erst auf der Grundlage dieser richterlichen Einschätzung einigten sich die Betroffenen und der aktuelle AStA: Die Arbeitsverhältnisse sind zum 31. Januar 2025 ausgelaufen und werden bis dahin bezahlt, alle Betroffenen erhalten eine sehr hohe Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis.
Auch dies resultiert aus dem klaren Urteil: Die fristlosen Kündigungen waren unberechtigt.
Aber: Es gibt 4 Wochen Einspruchsfrist.
Das ist kein Urteil, der Richter würde erst im Juli endgültig entscheiden – je nachdem die Parteien sich zu seiner Einschätzung verhalten.
Und nun ist die spannende Frage: Was machen die Betroffenen mit den noch nicht eingereichten Unterlagen zur Gründung eines Personalrates? Die standen dem Gericht nämlich noch nicht zur Verfügung. Und es gibt ganz offensichtlich ganz unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Personalratsfähigkeit, über das Kündigungsschutzgesetz und über die Zahlen und Fristen.
Deshalb gab es gestern bei der Solikundgebung vor dem Arbeitsgericht Tränen – es wäre so gut gewesen, dem Spuk endlich ein Ende zu setzen. Es gab aber auch die Entschlossenheit – wir machen weiter, das ist nicht das Ende. So steht das Verfahren wegen dem ebenfalls gekündigten Rechtsberater an – bei einer anderen, eher arbeitnehmerfreundlichen Richterin. Und natürlich prüfen alle Betroffenen, ob es sich lohnt, weitere rechtliche Schritte zu gehen – die fehlenden Unterlagen zum Personalrat einzureichen, dem Vergleich nicht zuzustimmen.
Nur eins bleibt wie gehabt.
Ex AStA Finanzvorstand Leo Radloff, einer der Hauptverantwortlichen für die ganze Katastrophe verstieg sich gegenüber den Potsdamer Neusten Nachrichten erneut zu dieser Falschaussage:
„Wer das Vertrauen der Studierendenschaft vorsätzlich missbraucht, muss mit Konsequenzen rechnen.“.
Nein – genau das hat das Gericht nicht entschieden, im Gegenteil, eben solche pauschalen Kündigungsgründe wurden als unwirksam beurteilt.
Zu allen anderen Fragen bleibt der weitere Weg offen.
Oder – wie AstARetten es formuliert: „Aktuell liegt die AStA Infrastruktur weiter brach. Der Strukturabbau setzt sich fort und kostet die Studierenden eine Unmenge Geld.“
Und als Kommentar dazu: „Der 28. AStA der UP und das StuPa haben zu verantworten, ohne Angaben von Gründen zu kündigen, keine Verantwortung für ihr Handeln übernehmen zu müssen gegenüber ihrer Mitarbeitenden. Sie haben darauf keinen Bock. Und können das tun mit den Geldern der Studierendenschaft. Schrecklich.“
Wir stehen weiter solidarisch an der Seite der Betroffenen, des KuZe und der studentischen Selbstverwaltung in Potsdam!