Vor rund 3 Wochen haben Aktivist*innen einer Bürgerinitiative eine Petition und Unterschriftensammlung an das Land Brandenburg übergeben.
Die Ziele der oft selbst Betroffenen sind, dass das Land Brandenburg endlich Landesverordnungen zur Beschränkung der Umwandlung von Miet – in Eigentumswohnungen und für eine Anhebung der Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen von 3 auf 10 Jahren erlässt.
Vor allem Letzteres ist nach Bundesgesetz eigentlich relativ klar und schnell umsetzbar.
Mit der Einführung der Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen hatte der Gesetzgeber laut dem Gesetzentwurf folgende Zielstellung verfolgt. „Der Drang zum Erwerb von Wohneigentum auf der einen, das geringe Angebot an neuerrichtetem Wohnraum in attraktiven städtischen Wohngebieten der Ballungszentren auf der anderen Seite haben dazu
geführt, dass in großem Umfang bestehende Wohnhäuser mit vermieteten Wohnungen in Eigentumswohnungen aufgeteilt ( „umgewandelt“) und diese Wohnungen anschließend veräußert werden. Der Erwerber kündigt dann sehr häufig das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. In diesen Fällen soll der Mieter in Gebieten, in denen er wegen eines zu geringen Angebots an Wohnraum
nur schwer eine angemessene Ersatzwohnung finden kann, besser gegen eine Verdrängung aus
seiner alten Wohnung geschützt werden.“ vergl.: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters
bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen vom 07.02.1990, Drucksache 11 /6374
Dieses mündete in der Regelung des § 577a Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung)
„Die Frist nach Absatz 1 oder nach Absatz 1a beträgt bis zu zehn Jahre, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 2 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete und die Frist nach Satz 1
durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens zehn Jahren zu bestimmen.“
Für den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung nach § 577a BGB muss durch das betreffende Bundesland lediglich eine Begründung geliefert werden, die darlegt, dass der gesetzliche Tatbestand, dass „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders
gefährdet ist“ ausfüllt. Vergl.: Rechtliche Einschätzung von Herrn Dr. R. Tietzsch, Rechtsanwalt und Mitglied des Deutscher Mietgerichtstag e.V.
Wichtig: Eine vorherige Erhebung des Bedarfs durch die Erfassung von Umwandlungen oder die Erhebung von Eigenbedarfskündigungen ist dagegen nach dem Gesetz nicht erforderlich, da diese der Bundesgesetzgeber bereits unterstellt. Der Bundesgesetzgeber hat dabei auch schon eine Abwägung zwischen den geschützten Eigentümerrechten ( Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz) sowie der Sozialbindung des Eigentums (Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz) und das Sozialstaatsprinzip(Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz) vorgenommen und hält diesen Eingriff im Rahmen des § 577a Absatz 2 für gerechtfertigt.
Den Bundesländern steht bei der Einschätzung der gegenwärtigen und künftigen Wohnraumversorgungslage ein Beurteilungsspielraum zu.
Brandenburg hat den angespannten Wohnungsmarkt erst 2025 in mehreren Gemeinden erneut festgestellt. Vergl.: Gutachten zur Erstellung einer Gebietskulisse für die Mietpreisbegrenzungsverordnungen nach §556d ff. BGB und nach §558 Abs. 3 BGB im Land Brandenburg
Im Wohnungsmarktbeobachtungsbericht und wohnungspolitischer Kompass des Landes
Brandenburg wird auch zukünftig angespannten Markt mit hohen Preisen bei hoher Nachfrage im
Berliner Umland prognostiziert.
Dabei wurde das Jahr 2033 als Prognosehorizont gewählt
Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt ein Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion B90/Die Grünen von Dr. Armin Hentschel, Dr. Rainer Tietzsch.
Die bisherigen Reaktionen aus den Fraktionen des Landtages Brandenburg lesen sich hingegen anders.
Zwar wird die Problematik – mehr oder weniger konkret – anerkannt, dann aber werden vor allem die angeblichen Hürden definiert, weshalb eine solche Landesverordnung auf sich warten lässt.


Deshalb haben sich die Fraktionen von SPD, Linke und die aNDERE in der Stadtverordnetenversammlung in Potsdam entschlossen, in einer eigene Beschlussvorlage Druck auf die Landesregierung auszuüben.
https://potsdam-stadtfueralle.de/wp-content/uploads/2026/03/Antrag-SVV.pdf
Die Online – Petition hat inzwischen fast 1.000 Unterschriften erreicht.
Auch da gibt es ganz viele Menschen, die in den Kommentaren deutlich machen, wie wichtig das Thema ist.
Dort heißt es unter anderem:
„Weil Menschen, welche hier leben und arbeiten und so zum Erfolg der Stadt beitragen,vor Immobilienspekulationen u.ä.gescützt werden müssen.Es ist so ungerecht, wenn sie dann in den wohlverdienten Ruhestand gehen, sich mit Wohnungsauszug beschäftigen müssen, nur weil diese Spekulanten noch mehr Gewinne erzielen wollen! DAFÜR muss die Stadt für diese Menschen einstehen! Man muss auch zurückgeben.Unterstützt die Gerechtigkeit.“
„Weil Menschen, Familien mit ganz normalen Einkommen, aus normalen Jobs und ohne Vermögen auch würdevoll und bezahlbar wohnen dürfen. Weil ich in dieser Stadt geboren bin, mein ganzes Leben (55 Jahre) hier gelebt habe, weil unsere Kinder hier geboren wurden – weil das meine, unsere Heimat ist. Und weil ich mich von dieser Wohnraumsituation bedroht fühle. Nicht durch unabänderliche Naturgewalten oder andere Katastrophen, sondern weil offenbar der einzig wirksame Wert, die Menge an Geld ist, über die jemand verfügt. Das sticht alles andere aus.“
„In meinem Bekanntenkreis waren in Babelsberg mehrere Leute davon betroffen. Nicht immer ist der Eigentümer eingezogen. Eine Person musste aus Potsdam wegziehen, weil sie nichts Vergleichbares gefunden hat. Es häuft sich und ich habe Angst, dass es uns als Nächstes trifft.“
Und ganz oft heißt es: „Ich bin selbst betroffen.“
Hier findet Ihr noch mal den Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/mietrecht-staerken-umwandlungen-stoppen-und-sperrfrist-verlaengern
Um für diese Form des Drucks auf die Landesregierung zu werben gibt es inzwischen Flyer.
Hier sind sie – auch zum runter laden:


