Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs. Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt. Inzwischen wird der Gedenktag auch in vielen Staaten Europas begangen.
Gedenken aktuell
In Deutschland wird das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus meist auf die Opfer des Holocaust verkürzt. Passend zur UN-Intention. Die Holocaust-Opfer sind eine Opfergruppe des Nationalsozialismus, aber längst nicht die einzige und auch nicht die größte. Selbstverständlich ist dieses Gedenken richtig und wichtig. Aber die Einengung auf die Opfer der Shoa, lässt andere Opfergruppen langfristig aus dem Gedenken und dem Gedächtnis fallen. Mit dem permanenten, meist unkritischen Aufruf zur Staatsräson für Israel macht Deutschland gleichzeitig klar, dass sich das Deutschland auf die Seite der „Opfer des Nationalsozialismus“ stellt. Eine Art Selbstversöhnung, die aber so nicht aufgeht. Deutschland steht nicht mit der gleichen Vehemenz für die 12 Mio. zivilen Opfer der Sowjetunion, die 5 Mio. zivilen Opfer Polens, für die vielen 100.000 Opfer der Sinti- und Roma-Verfolgung und -vernichtung oder die 10-tausenden Opfer der Euthanasieprozesse*1 und der Aktion T4*2 ein. Von den ersten Opfern des Nationalsozialismus, den Kommunisten, Sozialisten und Widerstandskämpfern ganz zu schweigen. Diese werden nahezu totgeschwiegen in den Gedenkritualen der Bundesrepublik.
Am heutigen 7. Februar gedachten verschiedene Gruppen des VVN-BdA aus Berlin und Potsdam am Schäferberg in Wannsee der Ermordung einiger Kommunisten im Jahr 1934. John Schehr und andere Genossen wurden am Abend des 1. Februar 1934 erschossen. Sie waren nicht die ersten Toten der Naziherrschaft. Erinnert sei an Herbert Ritter. Er war aktives Mitglied in der Nachwuchsorganisation der KPD, dem Kommunistischen Jugendverband Deutschlands (KJVD), und wurde im Alter von 17 Jahren am 12.11.1931 ermordet. Er war damit das erste Opfer des Faschismus in Nowawes. Erinnert sei an Hans Otto. Er wurde als einer der ersten kommunistischen Künstler von den Nationalsozialisten am 24.11.1933 ermordet. Am berüchtigten Tag von Potsdam (21.03.1933) wurde eines der ersten Konzentrationslager in Oranienburg unter der Obhut der SA und des Regierungspräsidenten in Potsdam, in Betrieb genommen. 40 Kommunisten wurden allein an diesem Tag im KZ Oranienburg in sogenannte „Schutzhaft“ genommen. Bis zur Schließung im Juli 1934 waren insgesamt etwa 3000 Menschen im KZ Oranienburg inhaftiert worden. Acht Häftlinge, die im KZ oder an den Folgen der Haft starben, sind namentlich bekannt. Unter ihnen war der Schriftsteller Erich Mühsam, der von der Wachmannschaft ermordet wurde. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf weitere Morde an Häftlingen.
Alles Opfer des Nationalsozialismus.
Alles Menschen, denen seitens offizieller deutscher Politik selten oder nie gedacht wird. In einen Essay zum kommunistischen Antifaschismus in der DDR greift Udo Grashoff das Weinert-Gedicht „John Schehr und Genossen“ als Thema und Beleg dafür auf, dass die DDR schuld sei, dass die Bundesrepublik und die europäische Geschichtsschreibung Antifaschismus auf den nationalkonservativen Widerstand beschränkt.[1] Das ist armselig und überschätzt die Wirkung der „größten DDR der Welt“ auf die europäische Geschichtsschreibung und den Drang des Westens, sich mit seiner Geschichte wirklich auseinander zu setzen. Dies machte u.a. die Wehrmachtsausstellung 1997 deutlich. Aber auch jeder 27. Januar ist ein Beleg dessen. Anderen die Schuld zu geben, dass man selbst nicht objektiv und selbstkritisch die Verbrechen der Geschichte aufarbeitet, ist bewusste Verdrängung und gibt den neuen Rechten den Raum, die faschistische Geschichte und die Millionen Opfer vergessen zu machen.
Zurück zum Anlass des heutigen Gedenkens
Die Ballade „John Schehr und Genossen“ von Erich Weinert aus dem Jahre 1934 beschreibt ein historisches Ereignis: den Mord an vier Kommunisten in einem Wald bei Berlin am Abend des 1. Februar 1934, ausgeführt von einem Kommando der Gestapo. Ein Racheakt für die Ermordung eines Gestapospitzels im Zentrum der KPD. Bei den vier Opfern handelte es sich um den Thälmann-Stellvertreter John Schehr, den Mitarbeiter des KPD-Nachrichtenapparates Rudolf Schwarz, den Leiter des illegalen Schriftenvertriebs der KPD Eugen Schönhaar und den für Kontakte aus dem KZ Sonnenburg zur KPD-Leitung zuständigen Erich Steinfurth, der von 1929 bis 1933 dem Preußischen Landtag angehört hatte. Alles Menschen, die schon Widerstand gegen den Faschismus in Deutschland leisteten, als die bürgerliche Rechte und viele Wehrmachtsoffiziere den Nazis noch zujubelten, ihrem Totalitarismus Vorschub leisteten oder aktiv unterstützten. Vor allem im Kampf gegen die politische Linke und bei der rassistischen Auslese zur „Reinigung des Volkskörpers“.
Nachstehend das Gedicht „John Schehr und Genossen“ von Erich Weinert
Es geht durch die Nacht. Die Nacht ist kalt.
Der Fahrer bremst. Sie halten im Wald.
Zehn Mann Geheime Staatspolizei.
Vier Kommunisten sitzen dabei,
John Schehr und Genossen.
Der Transportführer sagt: „Kein Mensch zu sehn.“
John Schehr fragt: „Warum bleiben wir stehn?“
Der Führer flüstert: „Die Sache geht glatt!“
Nun wissen sie, was es geschlagen hat,
John Schehr und Genossen.
Sie sehn, wie die ihre Pistolen ziehn.
John Schehr fragt: „Nicht wahr, jetzt müssen wir fliehn?“
Die Kerle lachen. „Na, wird es bald?
Runter vom Wagen und rein in den Wald,
John Schehr und Genossen!“
John Schehr sagt: „So habt ihr es immer gemacht!
So habt ihr Karl Liebknecht umgebracht!“
Der Führer brüllt: „Schmeißt die Bande raus!“
Und schweigend steigen die viere aus,
John Schehr und Genossen.
Sie schleppen sie in den dunklen Wald.
Und zwölfmal knallt es und widerhallt.
Da liegen sie mit erloschenem Blick,
jeder drei Nahschüsse im Genick,
John Schehr und Genossen.
Der Wagen saust nach Berlin zurück.
Das Schauhaus quittiert: „Geliefert vier Stück.“
Der Transportführer schreibt ins Lieferbuch:
„Vier Kommunistenführer, beim Fluchtversuch,
John Schehr und Genossen.“
Dann begibt er sich in den Marmorsaal,
zum General, der den Mord befahl.
Er stellt ihn, mitten im brausenden ball.
„Zu Befehl, Exzellenz! Erledigt der Fall
John Schehr und Genossen.“
Erledigt der Fall? Bis zu einem Tag!
Da kracht seine Türe vom Kolbenschlag.
Er springt aus dem Bett. „Was wollt ihr von mir?“
„Kommt mit, Exzellenz, die Abrechnung für
John Schehr und Genossen.
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[1] https://www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-29057
Das Essay endet mit: „Dass der kommunistische Widerstand gegen den Nationalsozialismus in der europäischen Geschichtsschreibung ein Randdasein fristet, ist nur teilweise ein Resultat des antikommunistischen Grundkonsenses der Bundesrepublik und der Fokussierung auf den nationalkonservativen Widerstand. Das aus seiner staatstragenden Funktion herrührende, undifferenzierte Geschichtsbild des DDR-Antifaschismus hat seinerseits dazu beigetragen, den kommunistischen Widerstand zu marginalisieren.“
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*1 Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 wurde die Lindenstraße 54/55 zum Ort politischer und »rassischer« Verfolgung. Die Rechtsprechung spielte bei der politischen und rassischen Verfolgung im Dritten Reich eine wichtige Rolle. Mit neuen Gesetzen sollte der NS-Terror juristisch legitimiert werden. Geltendes Recht wurde schrittweise ausgehöhlt, der Schutz von Minderheiten und politisch Andersdenkenden aufgehoben: Im September 1935 wurde das Gesetz »zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« erlassen, im November 1938 die »Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft« und 1941 die »Polen- und Ostarbeitererlasse«.
Seit 1934 tagte das Potsdamer »Erbgesundheitsgericht« im Vorderhaus der Lindenstraße. Es war eines von mehr als 200 »Erbgesundheitsgerichten« im Deutschen Reich, die auf der Grundlage des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 1. Januar 1934 eingerichtet wurden. Die verantwortlichen Richter und Gutachter in Potsdam ordneten in mehr als 3.300 Fällen eine Zwangssterilisation der Betroffenen an. Für die als vermeintlich »erbkrank« eingestuften Menschen bedeutete das Urteil meist nicht das Ende der Verfolgung durch die NS-Behörden. Viele fielen nach ihrer Sterilisation der NS-»Euthanasie«, dem systematischen Krankenmord in »Heil- und Pflegeanstalten«, zum Opfer.
*2 Ab Anfang Dezember 1939 wurde in Brandenburg/H. der Strafanstaltskomplexes zur Euthanasie-Tötungsanstalt im Rahmen der sogenannten AktionT4 umgebaut. Die Gaskammer wurde in der ehemaligen Anstaltsscheune installiert. Die Euthanasie-Anstalt in Brandenburg an der Havel war die einzige der insgesamt sechs Tötungsanstalten der T4, die nicht in einer ehemaligen Krankenanstalt, sondern in einer leerstehenden Strafanstalt eingerichtet wurde. Aus Tarnungsgründen erhielt sie den Namen „Landes-Pflegeanstalt Brandenburg an der Havel“. Zwischen Februar und Oktober 1940 ermordete das Personal der Tötungsanstalt über 9000 Anstaltspatientinnen und -patienten aus dem nord- und mitteldeutschen Raum mit Giftgas.
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Ein Gastbeitrag von Christian Krüger
