Diesmal auf Herrmannswerder: Hat uns eigentlich jemand gefragt?

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 1. Dezember 2021 soll unter anderem ein Aufstellungsbeschluss über die künftige Bebauung auf der Insel Herrmannswerder vorgestellt und wohl auch beschlossen werden.
Darin sind wohl weitereichende neue Bebauungen – vor allem durch die Hofbauer – Stiftung vorgesehen, welche das Landschaftsschutzgebiet gefährden und vor allem die Verkehrssituation auf der Insel völlig verändern könnten.
Die Bewohner*innen wurden mal wieder nicht einbezogen – wie üblich in Potsdam.

Wir dokumentieren ein Schreiben von Bewohner*innen auf Herrmannswerder an die Stadtverordnetenversammlung und die Dokumente für die SVV.

Wir möchten Sie bitten, nachstehend benannte Fragen bei Ihrer Entscheidung am 1.12. zu berücksichtigen, die mit Bezug auf den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 176 auftreten:

Aufgrund der besonderen naturschutzfachlichen Empfindlichkeit von Hermannswerder sollte unbedingt parallel ein Grünordnungsplan i. S. des § 11 (3) Satz 2 BNatSchG i.V. mit § 5 BbgNatSchAG aufgestellt werden. Lt. städtebaulichem Vertrag von Anfang der 90er Jahre und aktueller Mitteilung von Herrn Hohn (Hoffbauer Stiftung) am 16.11.2021 in der Inselkirche wird für die Inselspitze Hermannswerder eine vorhabenbezogener B-Plan angestrebt. Dieser würde den geplanten Geltungsbereich des BP Nr. 176 teilweise überplanen. Es ist zu prüfen, alle drei Pläne parallel aufzustellen und entsprechend inhaltlich aufeinander abzustimmen.

Der städtebauliche Vertrag von Anfang der 90er Jahre und auf der Insel Hermannswerder bereits umgesetzte bauliche Veränderungen haben folgende Probleme, die in der Aufstellung des B-Plans zwingend berücksichtigt werden müssen:

•             Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes (LSG) sind im städtebaulichen Vertrag falsch dargestellt worden, der geschützte Bereich der Halbinsel ist größer (Vgl. Flurkarte zur LSG-VO, Flur 18, Gemarkung Potsdam). Die Verwaltung und die Stadtverordneten sind bei der Billigung offensichtlich von falschen Tatsachen ausgegangen.

•             § 5 Pferdekoppel: Die im FNP als Grünfläche dargestellte Pferdekoppel wurde ohne Genehmigungen zum wilden Parkplatz umgestaltet. Im Süden wurde eine Kompostieranlage errichtet. Es wurde ein gesetzlich geschütztes Biotop vernichtet und gegen die LSG-VO und Wasserschutzgebiets-VO verstoßen. Am 16.11.2021 teilte Herr Hohn mit, dass hier ein Parkhaus gebaut werden soll. Neubebauungen bisher unbeplanter Flächen sind lt. § 3 Nr. 54 WSG-VO verboten.

•             § 6 Obstwiese: Die geplanten Festsetzungen müssen mit den dort geltenden Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes abgeprüft werden.

•             §9: Südwestliche Inselspitze: ein Großteil der geplanten Baukörper (3500 m² zzgl. Nebenanlagen) ist derzeit mit Waldgehölzen bestockt und ist deshalb Wald i. S. d. § 2 Abs. 1 LWaldG. Wald darf lt. § 3 Nr. 8 WSG-VO nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden.

Laut Aussage von Herrn Hohn am 16.11. soll der bereits vor der Aufstellung eines B-Plans im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit baulichen Erschließungsmaßnahmen auf Hermannswerder begonnen werden. Demnach haben sich die LHP und die Hoffbauerstiftung u.a. bereits auf die bauliche Umsetzung insbesondere eines durchgehend asphaltierten Inselrundweg auf Hermannswerder verständigt. Der Uferweg soll für alle Gäste zugänglich sein. Doch ist mit Blick auf den städtebaulichen Vertrag (§11 Erschließungsanlagen), Anwohnerinteressen und vor allem rechtliche Rahmenbedingungen eine nachhaltige Gestaltung des Inselrundwegs zu wählen:

•             Die geplante Wegeführung im Bereich der Inselspitze und des südöstlichen Ufers zwischen Inselhotel und Tagungshaus liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet. Eine derartige Befestigung verändert den Charakter des Gebietes und läuft dem besonderen Schutzzweck des LSG zuwider. Deshalb fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung.

•             Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang, dass durch den Neubau einer Dauerausstellung aus 22 verspiegelten Tafeln zwischen Kirche und Tagungshaus ohne LSG-Genehmigung / Befreiung bereits Tatsachen geschaffen wurden. Die Standorte wurden lt. Herrn Hohn (mdl. Mittg.16.11.2021) mit der LHP abgestimmt, sind derzeit nicht barrierefrei. Das ändert sich, wenn der Inselrundweg in den Uferbereich verlegt wird. 5-10 Meter weiter zum Inselkern verläuft jedoch ein bereits geklinkerter Weg.

•             Eine Asphaltierung des Inselrundweges ist auch aus Sicht von Rollstuhlfahrer*innen nicht nötig. Wenn der Inselrundweg Weg durchasphaltiert würde, wird er mit hoher Sicherheit durch Radfahrer etc. höher frequentiert werden. Menschen mit Behinderung wiesen mehrfach darauf hin, dass sie die schnellen Radfahrer ängstigen und ein Ausbau für Rollstuhlfahrer nicht nötig ist.

•             Eine Asphaltierung ist auch mit Blick auf die Flächenversiegelung (Natur- und Klimaschutz!) nicht mehr zeitgemäß. Zudem wird der Uferweg nach neuen Bebauungen auf Hermannswerder bereits heute als KfZ-Schleichweg genutzt!

•             Der Inselrundweg muss für den Kfz-Individualverkehr gesperrt werden, seine Oberfläche nicht asphaltiert werden und sein Verlauf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigen. Angesichts der diversen Bebauungs- und Gestaltungsvorschläge für Hermannswerder, welche offensichtlich zu einer intensiveren Nutzung der Insel führen werden, stellt sich außerdem die Frage, wie die diversen Neugestaltungen ohne schlüssiges Verkehrskonzept verwirklicht werden können. Statt eines Parkhauses im Wasserschutzgebiet wäre die Verbesserung der ÖPNV Anbindung (z.B. durch störungsärme Fähranbindung) und Reduzierung des KfZ-Individualverkehrs eine konkrete und machbare Alternative.

HIer findet Ihr den Aufstellungsbeschluss und einen Lageplan der Insel.

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