Am Mittwoch den 1.Juli tagte die SVV und beschloss den Abriss des Rechenzentrums zum 31.07.2033. Im Vorfeld gab es zahlreiche Aktivitäten, dies zu verhindern. Einer der Beteiligten wandte sich nun im Nachgang schriftlich an einzelne Stadtverordnete, um sein Unverständnis zu äußern. Wir dokumentieren den Brief hier:
Liebe KommunalpolitikerInnen,
Sie haben am Mittwoch einen Beschluss für die Weiternutzung des Rechenzentrums (RZ) getroffen und wir waren dazu vorab wiederholt im Austausch. Viele werden von Ihnen darüber erleichtert und erfreut sein, evtl. gar stolz über das Erreichte. Ich bin es nicht. Natürlich finde auch ich es positiv, dass das RZ jetzt erstmal sieben Jahre weiter genutzt werden kann. Aber für die Zeit danach haben Sie ohne jede Not die Rahmenbedingungen für einen Weitererhalt des RZ drastisch verschlechtert. Dabei hat ja sogar der Bundespräsident für eine dauerhafte Koexistenz von Kirchturm und Rechenzentrum plädiert. Also sonderlich revolutionär ist diese Zielsetzung eigentlich nicht.
Mein Eindruck ist, dass Sie als Befürworter des Beschlusses nicht wirklich verstanden haben, was dieser für die Zukunft des RZ nach den sieben Jahren bedeutet. Jetzt, wo gemäß dieser heimtückischen Formulierung in der Präambel die beiden Flurstücke, auf dem das RZ steht, final der Stiftung gehören und wo sie da nun alles bauen können, was das Baurecht incl. Bebauungsplan hergibt, da steht meines Erachtens der Abriss des RZ 2033 vor der Tür. Denn dann muss die Stiftung eben kein Kirchenschiff bauen, das niemand braucht und niemand bezahlen will, sondern können etwas rentierliches Bauen, was ihr permanentes Defizit löst. Sie werden es sogar bauen müssen. Auch die Nennung der Baupflicht im Vertrag ändert daran wenig, weil einem Verstoß dagegen keine Sanktionen folgen. Diese Situation ist für das RZ nur wenig besser als der Verhandlungsstand im April (aber eben ganz anders formuliert), für die Stiftung sogar deutlich besser, weil die Stadt Grundstücke nicht mehr zurückrufen und die Stiftung nun frei planen kann. Als Pessimist könnte man auch sagen, letzteres macht wenig Unterschied, weil die Mehrheit der Stadtverordneten ihre Rechte gegenüber der Stiftung ohnehin nicht wahrnehmen und durchsetzen will.
Eine Ahnung, dass dies problematisch ist, hatte Sie als Befürworter des Beschlusses ohne jegliche Änderung dann doch schon. So ganz verdrängen konnten Sie das nicht, was die Anwältin in Ihrer öffentlichen Stellungnahme für den Für e.V. offengelegt hatte.
Aber anstatt dies ernst zu nehmen, wurde dies abgewehrt und dafür jede denkbare Art von Entlastungserzählung aus dem Hut gezaubert: Das Recht bestünde ohnehin nicht (Baubeigeordneter Bernd Rubelt u.a. ), es gäbe dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen (Frank Braun), das Recht durchzusetzen würde Rechtsstreit bedürfen, die Millionen von Euros kosten (Frank Braun), mit die Grundstücken wären quasi wertlos, mit nichts anzufangen wegen Abstandsflächen und fehlendem Zugang (Stadtverordnete Saskia Hüneke u.a.), die Stadt müsste bei Rückholung ihrerseits das Kirchenschiff bauen (Stadtverordnete Saskia Hüneke und Silke Reimer). Ein zweites Set an Entlastungserzählung zielte darauf, zu sagen, Rückrufrecht sei entbehrlich, weil ja die Baupflicht weiterhin bestehe, weil jede Planung der Stiftung die Zustimmung der Stadt erfordere usw., es also andere Instrumente gäbe, die das Rückrufrecht ersetzen.
Und das wichtigste Argument war ohnehin: das ist nicht verhandelbar. Da hat die Stiftung ihre rote Linie gezogen. Wenn das gestrichen wird, unterschreibt sie den Vertrag nicht, und dann wird das RZ am 1.8. geräumt. Ein Kurzschlussargument, was nicht stimmt – siehe die Infos dazu von Anwältin Constanze Kürger – aber trotzdem überzeugte. Ängste sind oft nicht rational.
Ich habe vieles an dem politischen Entscheidungsprozess nicht verstanden. Nicht verstanden habe ich den Umgang mit dem trojanischen Pferd in der Präambel. Es ist davon auszugehen, dass vor Aufklärung seitens der Anwältin niemanden klar war, was diese trickreiche Formulierung bedeutet. Die Anwältin hat über die weitreichende Bedeutung des Verzichts auf Rückforderungsrecht aufgeklärt, die als vermeintlich harmlose Tatsachenbeschreibung in der Präambel des Vertrags versteckt war. Die Stellungnahme der Anwältin hatten wir Ihnen am 19. Juni 2026 zur Verfügung gestellt, dem gleichen Tag, an dem die Stadt die Inhalte des Vertragsentwurf vorgelegt hatte und 10 Tage vor Ihrer finalen Entscheidung. Also wirklich genug Zeit, sich dem zu stellen und dies abzuwägen.
Eine Präambel dient bei einem Vertrag eigentlich nur dazu, den Sachstand zu beschreiben, auf den sich der eigentliche Vertrag bezieht und eben nicht dazu, neue rechtliche Festlegungen zu treffen. Die – dann später von Ihnen sogar abgesegnete – Formulierung stellte eine bewusste Täuschung der Stadtverordneten und der Betroffenen (RZ) dar. Ich würde eigentlich erwarten, dass es ein solche Vorgehen zu einem Aufschrei führt, weil es einen grundlegenden Vertrauensbruch darstellt. Aber nein, allseits fatalistisches Achselzucken, dann ist das halt so. Ich kann nicht verstehen, dass wenn man erfährt, dass man von der Verwaltung hinters Licht geführt wurde, dies einfach hinnimmt.
Ich habe nicht verstanden, warum die Darlegung der Anwältin bei Ihnen als Befürworter einer unveränderten Annahme der Beschlussvorlage keinerlei Auswirkung auf ihre Meinungsbildung und Entscheidungsfindung hatte: Hatten Sie kein Vertrauen in ihre Aussagen? Wenn ja, wieso? Hatten Sie mehr Vertrauen in die Auskünfte der Verwaltung, die in der Vergangenheit falsche Aussagen zu Ungunsten eines Erhalts des Rechenzentrums gemacht hatte?
Umso weniger kann ich verstehen, dass Sie hinnahmen, dass Herr Rubelt zwei Mal verhinderte, dass es zu einer gemeinsamen Erörterung der Rechtsfragen mit der Anwältin kam. Wieso war ihm den so wichtig, dass es dazu nicht kam? Das erste Mal war es beim Begleitkreis 17. Juni, wo sich die Verwaltung weigerte, ihren seit Tagen fertigen Vorschlag Ihnen als Entscheider schriftlich vorzulegen, so dass man diesen hätte kommentieren und diskutieren konnte. Die Anwältin war extra gekommen und musste unverrichteter Dinge wieder gehen. Dann gab es einen zweiten Anlauf, als die Fraktion der Grünen versuchte, für Dienstag den 30.6. ein gemeinsames Gespräch mit Anwältin und dem Baubeigeordneten Rubelt zu organisieren. Rubelt legte gegen die Anwesenheit der Anwältin sein Veto ein, was akzeptiert wurde, und so wurde die bereits schon eingeladene Anwältin wieder ausgeladen und das Treffen der „unterstützenden“ Fraktionen mit Rubelt fand ohne sie statt. Rubelt hatte auf diese Weise freie Bahn, Sie einzunorden und Ihnen jeden Veränderungsantrag auszureden, soweit dies überhaupt nötig war. Wieso haben Sie es sich gefallen gelassen, dass Rubelt ein Gespräch mit der Anwältin verhinderte?
Ich habe auch nicht verstanden, warum die Stadtverordnetenversammlung dem Kuratorium der Stiftung überlassen hat, die finale Festlegung der Vertragskonditionen zu machen und sich dieser unterwarf, anstatt als Souverän ihre eigene Entscheidungsmacht wahrzunehmen. Es ist ohnehin nicht zu verstehen, warum Sie nicht den Rechtsanspruch der Stadt aus dem Übertragungsvertrag von 2010 auf Zustimmung der Stiftung und kostenfreie Duldung der Nutzung in Anspruch genommen haben. Warum haben Sie es ohne Not zugelassen, dass die – oft eher prekär arbeitenden und meist gemeinwohlorientierten- NutzerInnen des RZ jedes Jahr 40.000 € an die Stiftung Garnisonkirche zahlen müssen, obwohl die Stadt einen Anspruch auf kostenfreie Nutzung hatte?
Die Möglichkeiten für eine Fortbestand des RZ nach 2033 haben sich deutlich verschlechtert. Von einem zarten Pflänzchen der Kooperation und gar konstruktiven Koexistenz zwischen Stiftung und RZ, dass Stadtverordnete wie Saskia Hüneeke, Grit Schkölzer und andere da wachsen sehen, sehe ich nichts. Das sind meines Erachtens Scheinblüten, Hoffnungsprojektionen. Erinnern Sie sich: Im April sollte nach 5 Jahren Verhandlungen ohne Not und entgegen der Mehrheitsmeinung in der Stadtverordnetenversammlung der Abriss 2033 unumstößlich festgeschrieben werden. Meinen Sie wirklich, dass jetzt Baubeigeordneter Rubelt, Stiftungsvorstand Leinemann & Co in den Wochen seitdem ihre Meinung und Ziele geändert haben? Sie wollten Ihren Deal, und haben ihn bekommen.
Als Stadtverordnete hätten Sie die Pflicht, Dinge kritisch zu durchleuchten, auch die Verwaltung zu kontrollieren, sich ein eigenständiges Urteil zu bilden und sich für die Interessen und Rechte der Stadt und das Gemeinwohl einzusetzen. Der Beschluss von Mittwoch begünstigt in unverhältnismäßiger Weise eine kirchliche Stiftung, die wiederholt Ihr Wort gebrochen hat und schmälert die Gestaltungsspielräume der Stadt für die zukünftige Entwicklung dieses so vieldiskutierten Areals in drastischer Weise. Ich kann nicht verstehen, wieso Sie sich trotz besserer Alternativen so entscheiden haben.

Gewiss richtig, aber viel zu lang fuer diesen Schildbuergerstreich.
Wer wird daraufhin in sich gehen???!?….