Anwaltspost an die Oberbürgermeisterin

Die Wählergruppe DIE aNDERE hat eine rechtliche Einschätzung eingeholt, um zu untermauern, dass der Bau-Beigeordnete Bernd Rubelt in der Debatte um den Abriss des Kreativhauses Rechenzentrum und um die Verlängerung der Mietverträge für die Nutzer*innen des RZ die Rechtspositionen der Stadt in mehrfacher Hinsicht schlechter dargestellt hat, als sie tatsächlich war und ist.

Im Ergebnis wird bestätigt, dass auch nach der von Rubelt initiierten Änderung des Grundstücksübertragungsvertrages vor einigen Wochen nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Verpflichtung der Stadt Potsdam bestand, auf einen möglichen Rückübertragungsanspruch für die Grundstücke zu verzichten und einer Löschung des Rückauflassungsanspruches der Stadt im Grundbuch zuzustimmen. Dies wäre ein enormer Vermögensverlust zu Lasten der Stadt.

Es stellt sich die Frage: Für wen arbeitet der Beigeordnete eigentlich?

Es bestätigt sich auch die Aussage der Kritikerinnen, dass zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Verpflichtung der Landeshauptstadt Potsdam bestand, die Nutzer*innen des RZ durch die Zusage einer Nutzungsentschädigung an die Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) finanziell zu belasten und somit die Miete im RZ in die Höhe zu treiben. Die SGP war aus dem bestehenden Vertrag verpflichtet, ohne Gegenleistungen die Zustimmung zur Verlängerung der Mietverträge zu erteilen. Eine Überbaurente war vertraglich sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Letztendlich hat der Beschluss der Stadtverordneten dazu geführt, dass nicht die Stadt Potsdam der Stiftung alljährlich Geld überweist, sondern dies Dritte tun müssen. In dem Fall die Nutzenden des RZ.

Es stellt sich die Frage: Gegen wen arbeitet der Beigeordnete eigentlich?

Diese Sach- und Rechtslage hat die Rechtsanwältin Constanze Krüger (Kanzlei von Trott zu Solz Lammek) im Auftrag der Fraktion DIE aNDERE der Oberbürgermeisterin Noosha Aubel übermittelt (siehe unten).

Die Wählergruppe will nach eigener Darstellung damit erreichen, dass die Stadtverwaltung im weiteren Verfahren konsequent die Interessen der Landeshauptstadt Potsdam vertritt und nicht ohne rechtliche Notwendigkeit und sachlichen Grund die Stiftung Garnisonkirche auf Kosten der öffentlichen Hand begünstigt.

Hier der Link zum Rechtsgutachten: https://die-andere.org/wp-content/uploads/2026/10/Grundstuecke-Garnisonkirche-Schreiben-DIE-aNDERE-an-OBM-06.10.2026.pdf

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