Einerseits wird in der Öffentlichkeit vom Dialog geschwafelt, andererseits soll eine Machbarkeitsstudie für das Kirchenschiff auf Kosten des Bundes erarbeitet werden. Ein Nachtrag zur Anhörung vom 24.01.2020 im Hauptausschuss.
Es ist eigentlich eine gute Sache, wenn durch die Anhörung zum Jugendbegegnungszentrum, ein Vorschlag des OB, endlich ein Dialog zur Zukunft des Plantagenumfelds gestartet wurde. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass die Anhörung in der IHK deutlich machte, dass sich eine Mehrheit für den Erhalt des Rechenzentrums und gegen den Bau eines Kirchenschiffes abzeichnete.
Aktuell hat sich auch die Grüne Jugend Potsdam für den Erhalt des RZ und gegen den Bau des Kirchenschiffes ausgesprochen. Schön wäre, wenn ihre Altvorderen in der SVV das auch so täten. Doch ein Aspekt blieb auf der Anhörung völlig unbeachtet! Die Machbarkeitsstudie.
Warum die Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zum Bau des Kirchenschiffes durch den Bund nicht auf der Anhörung thematisiert wurde, erstaunt doch sehr. Alle Bemühungen der Stadt für einen Konsens zur Gestaltung dieses Stadtraumes könnten mit dieser Studie zu Nichte gemacht werden.
Zusätzlich zur Erhöhung der Bundesförderung von 12 auf 20,25 Millionen Euro hat der Haushaltsausschuss des Bundestags in einer November-Sitzung auch 750.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie über den Wiederaufbau des Kirchenschiffs beschlossen. Mit diesem Geld sollen Varianten und deren Umsetzbarkeit geprüft werden. Kein Wunder, dass Stiftung Garnisonkirche und Fördergesellschaft bei der Anhörung auf Zeit spielten und die Kreiskirchenrat auf Freihaltung der Fläche plädiert. Kein Wunder, denn Frau Zädow ist Mitglied im Kuratorium der Stiftung.
Auch wenn es dem Oberbürgermeister mit einer veränderten Beschlussvorlage gelingt, die diversen Player an einen Tisch zu bekommen und bis 2023 ein Konzept für einen Lern-, Gedenk- und Begegnungsort zu erstellen, so besteht die Gefahr, dass dieses Vorhaben durch die Stiftung torpediert wird. Denn diese hat mit keinem Wort erwähnt, dass sie für diesen Dialog ernsthaft bereit ist und gegebenenfalls die 0,75 Mio. € Bundesmittel dafür einsetzen würde.
In 2023 kann folgende Situation entstehen: Die Stadt möchte die Nutzung des RZ verlängern und den konzipierten Lern-, Gedenk- und Begegnungsort entwickeln. Doch die Stiftung legt ein eigenes Konzept für das Kirchenschiff mit entsprechender Nutzung, sowie einen Bauantrag vor. Gleichzeitig pocht sie auf ihr Rechte ohne Rücksicht auf städtisches Interesse.
Wenn die Stadt nicht rechtzeitig gegensteuert, sind alle konzeptionellen Bemühungen umsonst. Eine Änderung des B-Plans scheint dringend geboten, um die Ausgangssituation und Verhandlungsposition zu Gunsten der Stadt zu verbessern. Die Stadt muss sich die (inhaltliche) Hoheit über das Grundstück zurück holen. Sonst ist alles nur Gerede. Die Stadt muss sich auch gegenüber dem Bund positionieren: Kirchenschiff – nein Danke!