Am 21. April 2020 haben rund 80 Menschen mit einem spontanen Spaziergang im Park Babelsberg den vorzeitigen Abrissbeginn am Strandbad und Bootshaus durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verhindert.
Jetzt haben Dutzende Spaziergänger*innen und Aktivist*innen Anhörungen zu einem Bußgeldverfahren nach der damals gültigen Eindämmungsverordnung bekommen.
Damit könnte der Konflikt um das Thema „Strandbad“ erneut eskalieren.
Wir fordern die Stadt Potsdam dringend auf, den Vorwurf des Verstoßes gegen Eindämmungsverordnung und Infektionsschutzgesetz fallen zu lassen.
Alle Menschen vor Ort haben sich an Abstandsregeln gehalten, fast alle haben einen Mund – Nase – Schutz getragen, haben den Ort freiwillig und ohne Aufforderung verlassen.
Die hier versandten Anhörungen sind vollkommen willkürlich.
Anhängend finden alle Betroffenen einen von einem Anwalt geprüften Widerspruch, dieser muss persönlich und fristgerecht versandt werden:
Bitte meldet Euch bei uns, damit wir alle Fälle sammeln und beraten können!
Gemeinsamer und öffentlicher Widerspruch!
Am 21. April 2020 wollte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten mit den Abrissarbeiten des bisherigen Funktionsgebäudes des Seesportclubs am Babelsberger Park beginnen. Damit sollte vor einer Stadtverordnetenversammlung und dem Vor – Ort – Termin vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Nach dieser Information spazierten am 21. April 2020 rund 80 Menschen am Strandbad vorbei und bekundeten ihren Protest an den Plänen von SPSG und Stadt, zum Teil durch mitgebrachte Schilder und Transparente.
Nun haben einige Menschen Post bekommen von der Landeshauptstadt Potsdam und sollen Stellung dazu nehmen, dass sie angeblich gegen die Eindämmungsverordnung und das Infektionsschutzgesetz verstoßen hätten.
Das wollen wir hiermit gemeinsam und öffentlich tun:
Wir widersprechen in aller Deutlichkeit den Vorwürfen gegen die geltende Corona – Eindämmungsverordnung verstoßen zu haben!
Die am 21. April zwischen 12:00 und 12:25 vor dem Strandbad anwesenden Personen waren weder zu einer Kundgebung anwesend, noch missachteten sie die gebotenen Mindestabstandsregelungen. Vielmehr handelte es sich bei ihnen um Einzelpersonen oder Kleingruppen mit bis zu drei Personen – oft Familien und Spaziergänger, die durch das Verweilen vor dem Strandbad Babelsberg, zum Teil durch mitgebrachte Schilder ihren individuellen Protest an diesem Tag kundtun wollten. Unter den anwesenden Menschen waren auch viele, eher zufällig anwesende Spaziergänger.
Es ist vollkommen unverhältnismäßig, diesen Menschen nun eine Ordnungswidrigkeit auferlegen zu wollen. Alle notwendigen Abstandsregeln wurden eingehalten, fast Alle trugen einen Mund – Nase – Schutz. Als nach rund 20 min. immer mehr Spaziergänger anhielten und zuschauten und immer mehr Polizei hinzu kam, haben alle Menschen freiwillig und zügig diesen Ort verlassen. Dies konnten fast alle tun. Es gab keine Aufforderung der Polizei, diese hat die große Mehrheit der Menschen auch ohne Kontrolle gehen lassen. Erst ganz zum Schluss kontrollierten sie die jetzt noch Anwesenden und nahmen deren Personalien auf. Darunter waren meist Familien mit Kindern, von denen überhaupt nicht ersichtlich war, ob sie wegen des Themas gekommen oder zufällig auf einem öffentlichen Parkweg unterwegs waren.
Gleichzeitig fand in wenigen Hundert Meter Entfernung eine spontan angemeldete und genehmigte Kundgebung zum gleichen Thema statt.
Wir fordern die Ordnungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam daher eindringlich auf, von dem Ordnungswidrigkeitsverfahren Abstand zu nehmen!
Es wurden keine Hygiene – und Abstandsregeln verletzt, es ist überhaupt nicht ersichtlich, welche nun betroffenen Menschen überhaupt wegen dem Thema „Strandbad“ vor Ort waren und es ist eine Ungleichbehandlung, wenn Dutzende Menschen ohne Kontrolle den Ort verlassen dürfen und eine zufällige Anzahl nicht.
Nicht zuletzt geht es hier auch um ein weiter brisantes und gesellschaftlich heftig diskutiertes Thema. Auch hier kann die Landeshauptstadt ein Zeichen für die Befriedung dieses Konfliktes setzen:
Stellen Sie diese Verfahren ein!
Hiermit legen wir alle Widerspruch ein!
An weitere Betroffene:
Meldet Euch bei uns. Wir sammeln alle Anzeigen, haben einen Anwalt einbezogen und beraten gemeinsam das weitere Vorgehen.
Denkt daran, jede/r muss selbst und fristgerecht Widerspruch einlegen.
Dazu verwendet bitte den Text oben.
Netzwerk „Stadt für alle“