Die stadtpolitischen Diskussionen über den Bau des rießigen IT – Campus auf dem RAW – Gelände und deren sozialen und kulturellen Folgen erleben gerade einen neuen Höhepunkt. Am 8. September 2020 tagt dazu erneut der Bauausschuss, wenn es nach der Bau – und Stadtentwicklungsverwaltung geht, soll auch die Stadtverordnetenversammlung so schnell wie möglich über einen Durchführungsvertrag entscheiden – ohne, dass abschließend eine Baugenehmigung erteilt wurde. Das so „beschleunigte Verfahren“ ruft vor allem die Anwohner`*innen in der Teltower Vorstadt erneut auf den Plan, deren viele Einwendungen noch immer kaum Beachtung gefunden haben.
Wir dokumentieren:
Rede der Anwohner*inneninitiative Teltower Vorstadt
Fragekatalog der Fraktion B 90/ Grüne
Beschlusstext, mitgetragen auch durch die Fraktion Die aNDERE: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im B-Plan-Verfahren Nr. 36 ‚Neue Halle/östliches RAWGelände‘ dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigungen nach § 33.3. BauGB für das Neubauvorhaben erteilt werden, sondern Baugenehmigungen erst erfolgen können, wenn die Stadtverordnetenversammlung nach der öffentlichen Auslegung die Abwägung gebilligt sowie Satzung und Durchführungsvertrag beschlossen hat.“
Wir sind gespannt….