Wir dokumentieren: Pressemitteilung des Rechercheteams Lernort Garnisonkirche vom 15.2.2021
Finanzierung Garnisonkirche Potsdam: Bund will trotz rechtlicher Zweifel fördern
Eine erneute Bewilligung von Fördermitteln des Bundes für das Projekt Garnisonkirche Potsdam in Höhe von 8,25 Mio. € steht offenbar unmittelbar bevor. Am vergangenen Freitag, den 12.2. verkündete die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien bezüglich der von der Stiftung Garnisonkirche im September 2020 beantragten Mittel für die „erweiterte Grundvariante“: „Dieser Fördergegenstand wurde baufachlich und verwaltungsmäßig auf Zweckmäßigkeit, Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ohne Einwände geprüft und ist damit uneingeschränkt förderfähig.“ Erst zwei Tage zuvor hatte das Rechercheteam Lernort Garnisonkirche die Ergebnisse seiner Untersuchung der Förderpraxis veröffentlicht und offengelegt, dass eine solche Förderung offenkundig gegen Förderrecht verstößt.
Die ursprünglich bewilligten 12 Mio. €, deren Rechtmäßigkeit an sich schon zweifelhaft ist, wurden als Festbetragsfinanzierung deklariert, bei der weitere Zuschüsse ausgeschlossen sind. Eine seit April 2020 laufende Prüfung des Bundesrechnungshofs ist, soweit öffentlich bekannt, noch nicht abgeschlossen. Nun will die BKM einem kritischen Prüfergebnis zuvorkommen und Fakten schaffen. Die Haushälterin der Bundestagsfraktion der Grünen Anja Hajduk – wie zuvor schon die Vertreterin der Fraktion der Linken – hatte noch letzte Woche gefordert: „Es ist wichtig, dass der Bundesrechnungshof die Finanzierung der Garnisonkirche prüft, damit die vielen offenen Fragen geklärt werden können. Bis dies erfolgt ist, dürfen keine weiteren Bundesmittel fließen.“ Doch dies wird von der BKM ignoriert. Stattdessen wird das unseriöse Agieren der Stiftung Garnisonkirche Potsdam mit schöngerechneten Budgets und kleingerechneten Kosten mit stets neuen Zuwendungen belohnt. Die jetzt vorhandene Finanzierungslücke des Bauprojekts war weder unvorhersehbar noch unvermeidlich, womit eine Finanzierung aus öffentlichen Mittel förderrechtlich ausgeschlossen ist. Eine Gesamtfinanzierung von Bau und Betrieb des Turmes ist nach wie vor nicht gegeben. Augenscheinlich prüft die BKM die beschönigenden Darstellungen der Stiftung nur unzureichend, um trotz der Vorgaben des Förderrechts die angestrebte Förderung ausreichen zu können. Dies war 2017 offenkundig bereits der Fall und wiederholt sich nun erneut keine vier Jahre später. Aber auch mit diesem neuen Geld werden die Finanzlöcher des Projekts nicht vollständig gestopft. Spätestens mit Betriebsbeginn der Turms werden, wie heute schon voraussehbar, jedes Jahr neue Defizite von Hunderttausenden Euro entstehen, für die Dritte aufkommen müssen, sei es der Staat und die Kirche, da die Eigenmittel der Stiftung bei Weitem nicht ausreichen. Ohne neue Geldmittel wird es daher auch nicht zu einer Rückzahlung der Kirchenkredite kommen können. Privatwirtschaftlich gesehen wäre die Stiftung dann insolvent. Hier werden im Kleinen jene Muster reproduziert, die der Öffentlichkeit aus den großen Bauskandalen des letzten Jahrzehnts hinlänglich bekannt sind. Wie bei der Elbphilharmonie Hamburg, Stuttgart 21 oder dem Flughafen Berlin-Brandenburg werden mit geschönten Zahlen Entscheidungen herbeigeführt, um einen „Point of no return“ zu erreichen. Sehenden Auges werden Defizite produziert. Die Verantwortlichen in Politik und Exekutive werden hierzu nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Öffentlichkeit aber muss für den Schaden aufkommen. So gesehen handelt es sich quasi um einen legalen Rechtsbruch. Die Stiftung erwartet stets neue öffentliche Fördergelder. Zugleich verweigert sie sich, über ihre Finanzen Auskunft zu geben und vor der Öffentlichkeit Rechenschaft abzulegen. Dem Projekt fehlt es an einer breiten gesellschaftlichen Basis. Es ist zu einem Subventionsjunkie geworden, dass von der überschaubaren Gruppe der maßgeblichen Entscheidungsträger*innen allen gebrochenen Versprechen zum Trotz nach wie vor protegiert wird. Rechercheteam Lernort Garnisonkirche Philipp Oswalt, Sara Krieg, Carsten Linke |