Alles Lug & Trug bei SGP, BKM und OBM? Teil 2

Die Offenlegung des Schuldenberges der auf dem Garnisonkirchengrundstück lastet und das Gebaren der Stiftung Garnisonkirche in Bezug auf die Verlängerung der RZ-Nutzung schlägt weitere Wellen.

Der OBM Schubert lässt heute verkünden: „Die Genehmigung von zwei weiteren Grundpfandrechten zur Absicherung von Bundesförderung über insgesamt 12,75 Millionen Euro, die am Dienstag im Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche beschlossen wurde, wird seitens der Stadt bis zum Vorliegen eines Rechtsgutachtens im Spätsommer ausgesetzt.“ (siehe MAZ vom 06.07.)

Das ist in zweierlei Hinsicht interessant. A: Der OBM glaubte scheinbar bis vor wenigen Tagen noch, dass seine Stimme die Zustimmung der Stadt – also der SVV – ersetzen konnte. Typisch kleiner König. B: Der OBM glaubt, dass es nur um die Frage geht WER zustimmt, und nicht OB überhaupt zugestimmt werden sollte. Bekanntermaßen muss ggf. die Stadt die Lasten aus solch Grundschuldeintragungen tragen.

Zahlreiche Lokalpolitiker:innen machten sich heute in der Tagespresse Luft zu dem überheblichen Verhalten der Stiftung Garnisonkirche (SGP). Von einer „letztmaligen temporären Verlängerung“ war da beispielsweise die Rede. Die SGP meinte ernsthaft, sich Gedanken über die Verträglichkeit von Turm- und RZ-Betrieb noch machen zu müssen. Völlig unnötig! Nicht nur weil diese baufachliche Prüfung längst vorliegt und kein Problem sieht, sondern weil die Stiftung gar NICHT ZU FRAGEN ist!

Danke liebe Fraktion DIE aNDERE. Sie hat mit ihrer heutigen kleinen Anfrage noch mal deutlich gemacht, dass die Stiftung aktuell kein Mitspracherecht bei der Verlängerung der RZ-Nutzung hat.

In § 5 des Grundstücksübertragungsvertrages (siehe Drucksache 22/SVV/0062) ist klar geregelt:

Die Stiftung ist nur insoweit berechtigt, ihre Zustimmung zur Verlängerung oder zum Neuabschluss von Mietverträgen des vorbezeichneten Inhalts zu verweigern, wie dies zur Realisierung eines konkret anstehenden Bauabschnitts beim Wiederaufbau der Garnisonkirche erforderlich ist.

Deshalb fragt die Fraktion den Oberbürgermeister:

„Hat die Stiftung Garnisonkirche Potsdam dem Oberbürgermeister eine Baugenehmigung für das Kirchenschiff die Garnisonkirchenattrappe beantragt oder in Aussicht gestellt?

Falls ja, warum hat der Oberbürgermeister den Stadtverordneten auf diesem Grundstück den Bau eines Hauses der Demokratie vorgeschlagen?

Falls nein, warum behauptet der Oberbürgermeister, dass die Verlängerung der Mietverträge im Rechenzentrum einer Zustimmung des SGP bedarf?

Alle Welt kennt die Antwort: Die Stiftung will aktuell auf dem Grundstücksteil, den das RZ betrifft kein konkretes Bauvorhaben realisieren. Somit hat die Stiftung keine Berechtigung über die Verlängerung der Mietverträge zu befassen oder gar zu versagen!

Die SVV kann jederzeit eine Verlängerung beschließen. Derjenige der dies behindert ist der OBM Schubert, der wiederholt unnötig die Stiftung einbezieht. Wir fragen uns: Wie lange wollen sich diese Irreführung die Stadtverordneten, die RZler:innen, die Medien und die Öffentlichkeit das eigentlich noch gefallen lassen?

Hier die kleine Anfrage als Download:

image_pdfRunterladen als PDF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert