2. BRH-Bericht liegt vor

Der Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages liegt vor. Es geht um die „Haushaltsrisiken einer zu frühen Veranschlagung von Baumaßnahmen im Kulturbereich am Beispiel der Förderung des Wiederaufbaus des Turms der Garnisonkirche Potsdam“. Erst nach Beratung in den parlamentarischen Gremien kann der BRH-Bericht veröffentlicht werden. Der Bericht liegt dem Haushaltsausschuss des Bundestages und auch uns vor. Aus genanntem Grund verzichten wir vorerst auf die Onlinestellung.

Im Bericht geht es darum, dass die Bundesregierung beim Veranschlagen von Haushaltsmitteln und dem Bewilligen der
Förderung für eine Baumaßnahme im Kulturbereich gegen wesentliche Haushaltsbestimmungen verstoßen hat. Dies basiert insbesondere darauf, dass die Planungsunterlagen für das GK-Projekt fehlten und die Gesamtfinanzierung unzureichend geprüft wurde.

Allen bekannt ist, das der Bund für den noch nicht fertiggestellten Aussichtsturm mit Gebetsanschluss bereits fast 25 Mio. Euro bereitgestellt hat, obwohl er anfangs nur einen Festbetrag von 12 Mio. Euro zu geben bereit war. Nach Baubeginn wurden die zusätzlichen Haushaltsmittel bewilligt, um eine „Förderruine“ zu vermeiden. Somit entstand ein fataler Bewilligungskreislauf, den die Stiftung Garnisonkirche voll ausgenutzt hat. Der BRH ist der Meinung, dass das Beispiel GK-Turm zeigt, dass auch eine Festbetragsfinanzierung ein Haushaltsrisiko für den Bund nicht ausschließt.

Der Prüfbericht enthält wie üblich die Recherche des BRH, die Stellungnahmen der zuständigen Ressorts, also des BKM und des BMF (Finanzministerium). Diese Stellungnahmen werden abschließend durch den BRH gewürdigt. Dies mündet in zahlreiche Empfehlungen zur Mittelvergabe, um sämtliche Fehler, die bei der GK-Förderung gemacht wurden, zukünftig auszuschließen.

Der Förderhergang ist allgemein bekannt. Die Arbeiten des Rechercheteams Lernort-Garnisonkirche haben ihn als Erste detailliert aufbereitet. Auch in „Das Widerstandsprojekt Garnisonkirche – Eine Chronik“ sind die wesentlichen Fakten dargestellt. Kurz gefasst lautet die Fördergeschichte aus Finanzsicht wie folgt:

Die Stiftung ersucht das BMF 2013 um eine Förderung von 12 Mio. Euro für den Wiederaufbau der Garnisonkirche. Belastbare Unterlagen zur Baumaßnahme gibt es noch nicht. Die Stiftung legt lediglich Skizzen vor. Sie schätzt, dass der Wiederaufbau des Turms 42,6 Mio. Euro kosten könnte. Sie will mangels eigener Mittel den Wiederaufbau des Turms überwiegend aus Spenden finanzieren, die zu der Zeit kaum eingegangen sind. Im Bundeshaushalt 2014 werden erstmals und wesentlich auf Betreiben des BMF Mittel für die Baumaßnahme ausgewiesen – eine Verpflichtungsermächtigung von bis zu 6 Mio. Euro für das Jahr 2015. Gesamtausgaben des Bundes werden mit 12 Mio. Euro angegeben. Belastbare Unterlagen zur Baumaßnahme, d. h. für eine Veranschlagung geeignete Unterlagen, liegen den Ministerien immer noch nicht vor. Im Bundeshaushalt 2015 sind die Gesamtausgaben des Bundes weiterhin mit 12 Mio. Euro angegeben. Es werden erstmals Soll-Ausgaben von 6 Mio. Euro eingestellt. Belastbare Unterlagen zur Baumaßnahme liegen noch nicht vor. Der Bundeshaushalt 2016 enthielt erstmals den Hinweis, dass Haushaltsunterlagen zur Baumaßnahme noch nicht vorliegen. Das Wiederaufbauprojekt verschiebt sich permanent, weshalb die bereits im Jahr 2015 veranschlagten Soll-Ausgaben in voller Höhe als Ausgaberest in den Haushaltsplan 2016 wie auch in den Haushaltsplan 2017 übertragen werden. Im Mai 2017 beantragt die Stiftung die Förderung mit förmlichen Antragsunterlagen. Im Oktober gleichen Jahres erkennt das BMF die Haushaltsunterlage zur Baumaßnahme haushaltsmäßig an und entsperrt den etatisierten Betrag. Ebenfalls im Oktober bewilligt die BKM für die Grundvariante des Turms der Garnisonkirche die Festbetragsfinanzierung. Dabei hat die BKM ausdrücklich vermerkt: Die Stiftung ist für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung verantwortlich. Spätere Kostensteigerung seien unabhängig von ihrer Ursache allein durch die Stiftung zu erbringen. Weitere Bundesmittel würden nicht zur Verfügung stehen. Daran gehalten hat sich niemand, auch nicht die BKM selbst. 2018 erfolgen die ersten Ausgaben für die Baumaßnahme. Zu diesem Zeitpunkt werden also Mittel ausgereicht die bereits 2014 beschlossen wurden, obwohl keinem der Ministerien aussagekräftige Unterlagen vorlagen.

Die Hauptkritik des BRH lautet deshalb folgerichtig, dass die Veranschlagung der Bundesmittel im Jahr 2014 ohne Vorliegen geeigneter Bauunterlagen erfolgte und damit grundsätzlich keine haushaltsmäßige Grundlage haben. Für alle, die es wissen wollten, war die Gesamtfinanzierung des Vorhabens erkennbar nicht gesichert, denn die Stiftung hatte ihr Vorhaben wegen fehlender Eigen- und Spendenmittel in zwei Bauabschnitte unterteilt. Dieses „Stückelungswerk“ hätte jederzeit auch als bewusste Täuschung und Warnsignal wahrgenommen werden können. Auch jederzeit offenkundig war, dass im Antrag der Stiftung Garnisonkirche wesentliche Angaben beispielsweise zu Ausgaben für die Stiftungsarbeit fehlten oder deutlich zu niedrig angesetzt wurden. Kritiker*innen des Projektes haben bereits 2015 und 2016 mehrfach auf diese Tatsache hingewiesen. Auch gegenüber der BKM und dem BRH.

Allein die pauschalen Verweise der beteiligten Ministerien darauf, dass die Stiftung Garnisonkirche das Risiko von zusätzlichen Baukosten und das Risiko eines gesicherten Betriebs zu tragen habe, entbehren die Ministerien nicht von ihrer Prüfpflicht. Die Stellungnahme der grünen BKM im Prüfbericht ist frei von Selbstkritik. Dies deckt sich mit unseren eigenen Recherchen und Nachfragen. So rechtfertigt die BKM Roth bis heute die zusätzliche Förderung mit Baukostensteigerungen, Umplanungen für die Ausstellung u.a.. Dies widerspricht der eigenen BKM-Festsetzung, durch die CDU-Vorgängerin Grütters, von Okt.2017, die da lautet: „Die Stiftung ist für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung verantwortlich. Spätere Kostensteigerung seien unabhängig von ihrer Ursache allein durch die Stiftung zu erbringen.“ Bezahlt hat aber der Bund.

Es scheint sich im wahrsten Sinne des Wortes für die Stiftung ausgezahlt zu haben, hochrangige Politiker*innen an die Stiftung zu binden. Entweder durch Kuratoriumsmitgliedschaft, Schirmherrschaft, diverse sozialdemokratisch-protestantisch geprägte Netzwerke oder national-konservative Zirkel und parteiliche Seilschaften. Zumindest hat es gereicht, eine sparsame Haushaltsführung und einen achtsamen Umgang mit Steuermitteln zu verhindern.

CLCK

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