Und wieder ein Bürgerbegehren abgewürgt

Nun trifft es auch das Bürgerbegehren für einen Mietendeckel in Potsdam.
Die rechtlichen und formalen Hürden sind viel zu hoch, die Bedingungen für einen erfolgreichen Klageweg widersprechen völlig der Idee, Mieter*innen in Potsdam tatsächlich von den krassen Mieterhöhungen zu entlasten.

Deshalb hat die Initiative des „Bürgerbegehrens für einen Potsdamer Mietendeckel“ bekannt gegeben, auf eine Klage verzichten zu müssen.

Wir dokumentieren die Presseerklärung der Initiative:

Wir klagen nicht, aber wir kämpfen weiter für eine soziale Stadt!

Pressemitteilung der Initiator:innen des Bürgerbegehrens für einen Potsdamer Mietendeckel

Das Bürgerbegehren für einen Potsdamer Mietendeckel wird nicht gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens klagen. Dazu haben wir uns nach rechtlicher Beratung und intensiver Diskussion im Aktivenkreis entschieden.

Dazu erklären die Vertretungsberechtigten Verena Reininger und Anja Heigl:

Die 17.322 Unterschriften für einen Mietendeckel bei der städtischen ProPotsdam haben deutlich gemacht: es muss sich etwas ändern in Potsdam, denn die Mieten sind zu hoch! Unser Bürgerbegehren und der Druck, den wir gemeinsam aufbauen konnten, haben bewirkt, dass die Stadt und die ProPotsdam sich bewegen mussten. Ohne unser Bürgerbegehren wären ein mehrjähriges Mietenmoratorium, die anschließende Deckelung der Mietsteigerungen auf 10% in 3 Jahren und die Änderung der Richtlinie für Grundstücksverkäufe nicht denkbar gewesen. Allerdings kann dies nur ein Anfang sein. Daher werden wir uns auch weiterhin mit verschiedenen Aktionsformen für bezahlbare Wohnungen und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik in Potsdam einsetzen und rufen alle Potsdamer:innen dazu auf, sich mit uns zu engagieren!

Schlussendlich mussten wir in Bezug auf das Bürgerbegehren aber schweren Herzens feststellen, dass eine komplette Umsetzung des Bürgerbegehrens mit dem Bescheid der Kommunalaufsicht in weite Ferne gerückt ist. Ausschlaggebend sind dafür vor allem zwei Gründe:

  1. Bei Einreichung einer Klage und einem Weg durch die Instanzen hätten wir damit rechnen müssen, dass erst in 5-10 Jahren eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird. Wenn diese zu unseren Gunsten ausfallen würde, würde die formale Prüfung der Unterschriften beginnen und ggf. der Bürgerentscheid statffinden. Das ist ein langer Zeitraum, in dessen Verlauf sich die realen Lebensverhältnissse vieler Bürger*innen, die unser Bürgerbegehren unterschrieben haben, deutlich verändern. Viele von ihnen werden gar nicht mehr in Potsdam leben und an einem Bürgerentscheid teilnehmen können.
  2. Der Bescheid der Kommunalaufsicht stützt sich vorrangig auf die Einschätzung, dass Mieten im kommunalen Wohnungsbestand als Gebühren und Tarife zu behandeln seien. Gegen diese ist im Land Brandenburg kein Bürgerbegehren zulässig. Die Gleichbehandlung der Mieten in kommunalen Wohnungsbeständen mit Tarifen in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge könnte aber von bundesweiter Bedeutung sein. Die Mieten müssten dann wie Tarife an die tatsächlichen Kosten gekoppelt werden und Stadtverordnete hätten größere Einflussmöglichkeiten. Die Auswirkungen wären so gravierend, dass wir den Ansatz weiter prüfen und uns mit Mieter:inneninitiativen in anderen Bundesländern abstimmen wollen.

Potsdam, den 31.01.2023

Verena Reininger und Anja Heigl

Vertrauenspersonen des Potsdamer Bürgerbegehrens für einen Mietendeckel im kommunalen Wohnungsbestand

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