Warum wir gemeinsam gegen die Wohnungskrise in Potsdam auf die Straße gehen

Teil 2:
Stadt und Land unternehmen nichts, um Mieter*innen zu schützen

Unter solchen schwierigen Bedingungen – kaum Leerstand, steigende Mieten, immer höhere Preise – ist es besonders wichtig, die Mieter*innen im Bestand wirksam zu schützen. Wer einmal seine Wohnung verliert hat kaum eine Chance, eine neue, bezahlbare zu finden.
Dazu hat der Gesetzgeber – hier vor allem der Bund – durchaus einige wichtige Instrumente geschaffen. Es gibt eine – wenn auch oft wenig wirksame – Mietpreisbremse, Kündigungssperrfristen können Eigenbedarfskündigungen begrenzen, durch das Baulandmobilisierungsgesetz können Umwandlungen von Miet – in Eigentumswohnungen beschränkt werden. Milieuschutz – und Zweckentfremdungsverordnungen können Verdrängungen eingrenzen.
Nur: Diese Bundesgesetze müssen auch in Landesverordnungen übersetzt und in den Kommunen angewandt werden. Und genau da klappt das Brandenburg und Potsdam so gut wie nie.
Vor allem das Land blockiert hier wirksamen Mieter*innenschutz mit oft unsinnigen Begründungen. Und in Potsdam sind Milieschutz und Zweckentfremdung viel zu spät gekommen und zahnlose Tiger. Kirsch´s Verdrängungen haben sie nie verhindert.

Deshalb wollen wir hier noch einmal einige dieser – in Brandenburg und Potsdam nicht oder viel zu wenig umgesetzten gesetzlichen Möglichkeiten vorstellen.

Broschüre
Beispiel Eigenbedarfskündigungen
Beispiel Milieuschutz

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