Seit Februar 2026 werden in Potsdam und Brandenburg Unterschriften für eine Petition unter der Forderung „Mietrecht stärken – Umwandlungen stoppen und Sperrfrist verlängern!“
gesammelt.
Stand heute haben rund 3.750 Menschen diese Petition unterschrieben. https://www.openpetition.de/petition/online/mietrecht-staerken-umwandlungen-stoppen-und-sperrfrist-verlaengern
Die Petition startete mit der Unterstützung von 227 Erstunterzeichnenden und 28 Organisationen.
Es gibt über 560 Kommentare, etwa 15 % haben angegeben, dass sie selbst von Eigenbedarfskündigungen betroffen sind.
Viele der Kommentare sprechen für sich und dokumentieren, was wir quasi wöchentlich von Menschen in dieser Stadt hören.
Hier ist eine Auswahl:
„Weil Menschen, welche hier leben und arbeiten und so zum Erfolg der Stadt beitragen, vor Immobilienspekulationen u.ä.geschützt werden müssen. Es ist so ungerecht, wenn sie dann in den wohlverdienten Ruhestand gehen, sich mit Wohnungsauszug beschäftigen müssen, nur weil diese Spekulanten noch mehr Gewinne erzielen wollen! DAFÜR muss die Stadt für diese Menschen einstehen! Man muss auch zurückgeben. Unterstützt die Gerechtigkeit..
Anke lebt seit über zwanzig Jahren in ihrer Mietwohnung. Die Nachbarschaft kennt sie, der Supermarkt ist um die Ecke, ihr soziales Umfeld gewachsen. Doch dann kommt die Kündigung wegen Eigenbedarf. Für Anke beginnt eine zermürbende Suche: Hunderte Bewerbungen, überfüllte Besichtigungen, steigende Mieten, die weit über ihrem bisherigen Budget liegen. Wohnungen werden häufig befristet angeboten oder nach kurzer Zeit erneut deutlich teurer inseriert.
Weil ich selbst auch davon schon betroffen war. Als Minimalverdiener kann man sich dies nicht leisten und die Wohnungen über eine Genossenschaft werden immer weniger.
Weil ich in dieser Stadt geboren bin, mein ganzes Leben (55 Jahre) hier gelebt habe, weil unsere Kinder hier geboren wurden – weil das meine, unsere Heimat ist. Und weil ich mich von dieser Wohnraumsituation bedroht fühle.
In meinem Bekanntenkreis waren in Babelsberg mehrere Leute davon betroffen. Nicht immer ist der Eigentümer eingezogen. Eine Person musste aus Potsdam wegziehen, weil sie nichts Vergleichbares gefunden hat. Es häuft sich und ich habe Angst, dass es uns als Nächstes trifft.
Selbst betroffen
Umzug ein Lebensereignis
Sorge um sozialen Abstieg
Weil ich potenziell Betroffener bin.
Da ich selbst betroffen bin und meine Wohnung (20 Jahre mein zu Hause) in Eigentum umgewandelt wurde und man mir kündigen möchte.
In Potsdam muss dem Zerstören von gewohntem Lebensraum und Nachbarschaften endlich etwas entgegengesetzt werden. In einer Stadt, in der man sich als Durchschnittsverdienerin keine Wohnung mehr leisten kann, muss man sich in der eigenen Wohnung sicher fühlen dürfen. Die verantwortlichen Politiker müssen angesichts des sich seit 20 Jahren schlimm zuspitzenden Wohnungsmarktes die Initiative ergreifen und die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel endlich anwenden.
Meine Eltern werden aus ihrer Wohnung vertrieben
Wir als Familie sind selbst von der Umwandlung (Mietwohnung in Eigentumswohnung) und dem Verkauf der Wohnung betroffen.“
Die Mieter*innengemeinschaft „Jung & Alt der Zeppelinstr. 51, 51a und 52“ aus Potsdam West und ihre Unterstützer’innen haben in den letzten Monaten ganz viel Arbeit und Engagement darin gesteckt, das Land Brandenburg dazu zu bringen, endlich die notwendigen Landesverordnungen zur Verlängerung der Kündigungssperrfrist und die Möglichkeit von Umwandlungsverboten in ganz Potsdam, oder zumindest in den Sozialen Erhaltungsgebieten Potsdams, zu erlassen.
Beides gibt es in Brandenburg bisher nicht.
Die Bundesgesetze dazu liegen längst vor und viele andere Bundesländer nutzen sie und haben sie in Landesverordnungen umgesetzt. So hat Berlin eine 10– jährige Kündigungssperrfrist und ein Umwandlungsverbot von Miet– in Eigentumswohnungen. Das sogenannte Umwandlungsverbot gemäß §250 des Baugesetzbuches (BauGB), eingeführt durch das Baulandmobilisierungsgesetz gemäß §201a BauGB, ist ein behördlicher Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Auch in Bayern oder Nordrhein – Westfalen gibt es solche Verordnungen.
In der Landeshauptstadt Potsdam ist der angespannte Wohnungsmarkt seit 2016 gutachterlich festgestellt und gilt per mehrfach fortgeschriebener Rechtsverordnungen des Landes Brandenburg aktuell bis 2030.
Deshalb haben seit Jahren Stadtfraktionen, Stadtverwaltung und Oberbürgermeister*in gegenüber dem Land immer wieder deutlich gemacht und begründet, wieso die Landesverordnungen zum Mieter- und Wohnraumschutz dringend eingefordert werden.
Um dies hier noch mit ein ein paar Zahlen zu belegen:
„455 Eigentumswohnungen wurden demnach im Jahr 2025 verkauft. Ein Plus von 23 Prozent. 205,6 Millionen Euro wurden dabei umgesetzt.“
Und – möglicherweise verursacht durch die Geschäfte von Wolfhard Kirsch:
„Im Süden von Babelsberg wurden viele Eigentumswohnungen verkauft. 94 Stück wechselten für insgesamt 33,1 Millionen Euro den Besitzer.“
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/villa-fur-73-millionen-euro-verkauft-luxusimmobilien-in-potsdam-sind-weiter-gefragt-15872959.html
Doch trotz aller Bemühungen, vorliegender Rechtsgutachten, den Beispielen aus anderen Bundesländern und vor allem dem Leidensdruck vieler Menschen, blockiert das Land Brandenburg weiter den so notwendigen und rechtlich möglichen Schutz von Mieter*innen vor Verdrängung. Dabei verweist das Land immer wieder auf angeblich fehlende Daten und auf die Stadt Potsdam, anstatt selbst aktiv zu werden und endlich die landesweit einheitlich verfügbaren Daten, z.B. vom Grundbuchamt, systematisch zu erheben und diese bei der Wohnungsmarktbeobachtung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg einzusetzen.
Die uns vorliegenden Antworten aus Landesinstitutionen sprechen für sich:
„Der Staat hat nicht nur die Aufgabe, Mieterinnen und Mieter zu schützen, sondern auch das Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger.“ heißt es in einem Schreiben der SPD-Fraktion des Landes.
Und vom zuständigen Ministerium für Infrastruktur, Wohnen und Landesplanung/ MIL: „Allerdings vermag allein das (theoretische) Umwandlungspotential ebenso wenig über die eigentliche Problematik der Verdrängung von Mietenden aus ihren Wohnungen auszusagen, wie Angaben zum tatsächlichen Umwandlungsgeschehen.“
Deshalb wollen wir den Prozess hier ausführlich dokumentieren.
Wir veröffentlichen die Schreiben der Initiative an den Petitionsausschuss und das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg sowie deren Reaktionen.
Die gesetzlichen Grundlagen, Landesverordnungen aus anderen Bundesländern sowie Rechtsgutachten können hier gelesen und runter geladen werden.
So kann sich jede*r selbst ein Bild machen.
Wir haben das bereits.
Deshalb ein kurzes, eigenes und politisches Fazit.
Die Umwandlung von Miet– und Eigentumswohnungen und das unter anderem daraus folgende Problem von Eigenbedarfskündigungen, ist in Potsdam längst allgegenwärtig und für viele Menschen ein existentielles Problem. In einem Wohnungsmarkt wie in Potsdam, wo es quasi keine bezahlbaren Alternativen gibt, besteht dadurch ein großes Verdrängungspotential. Längst ist dies eine Realität, die für Städte im sogenannten Speckgürtel von Berlin ebenso gilt – wie in Oranienburg, Teltow oder Erkner.
Die Reaktionen der politisch und exekutiv Verantwortlichen im Land Brandenburg hingegen sind ein Skandal.
Sie ignorieren die Sorgen der Menschen, die gesetzlichen Möglichkeiten und stellen im Grunde eine Art Arbeitsverweigerung dar.
Sie wollen sich damit nicht gründlich beschäftigen und stellen stattdessen die Eigentumsrechte von Hauseigentümern und Immobilienunternehmen ins Zentrum ihrer Entscheidungen.
Es wird Zeit, den öffentlichen Druck zu erhöhen.
Deshalb haben wir uns entschieden, diese umfangreiche Quellen – und Materialsammlung zu veröffentlichen.
Petitionen und Schreiben
Ende des Jahres 2025 haben betroffene Mieter*innen aus der Zeppelinstraße in Potsdam die Mieter*inneninitiative „Jung & Alt“ gegründet.
Gemeinsam mit anderen Betroffenen und politisch engagierten Menschen wurden Unterschriften für eine Petition gesammelt und politischer Druck und Überzeugungsarbeit gegenüber den politischen Entscheidungsträgern im Land erzeugt.


Hier findet Ihr:
Petition „Mietrecht stärken – Umwandlungen stoppen und Sperrfrist verlängern!“
Begründeter Antrag auf erneute Befassung
Reaktionen und Antworten auf die Petition
Die erste Petition wurde öffentlich übergeben. Nach ersten – eher distanzierten Reaktionen – haben die Initiator*innen eine Menge Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Briefe wurden gewechselt, Mails geschickt, auf Veranstaltungen diskutiert. Deshalb dokumentieren wir hier einige Antworten und Reaktionen.



Hier findet Ihr:
Antworten Land an Kommune
Offizielle Antworten Petitionsausschusses
Gesetze und Verordnungen
Eigentlich ist die Gesetzeslage eindeutig.
Der Bund als Gesetzgeber hat schon vor recht langer Zeit Gesetze erlassen, die dem präventiven Mieterschutz dienen.
Auch die Kriterien, welche Länder und Kommunen anlegen müssen, um das auf ihren Ebenen umzusetzen sind einheitlich und klar.
Deshalb ist der Weg zu einer Landesverordnung für eine verlängerte Kündigungssperrfrist und eine Beschränkung von Umwandlungen deutlich vorgezeichnet.
Und genau deshalb haben verschiedene Bundesländer die Möglichkeiten in Landesverordnungen (keine Gesetze!) umgesetzt – nur Brandenburg eben nicht.
Rechtsprechungs- und Quellenhinweise:
1. § 577a Absatz 2 BGB – Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung.
2. BGH, Urteil vom 22. Juni 2022 – VIII ZR 356/20 – zur Wirksamkeit der zehnjährigen Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung, zum Beurteilungsspielraum des Landesverordnungsgebers und zu Artikel 14 GG.
3. BGH, Urteil vom 6. August 2025 – VIII ZR 161/24 – zum Anwendungsbereich und Schutzzweck des § 577a BGB.
4. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2000 – 1 BvR 1460/99 – zum eigentumsrechtlichen Schutz der Rechtsposition des Mieters.


Hier findet Ihr:
Genehmigungsvorbehalt Umwandlungen § 250 BgB
Mieterschutz Berlin
Mieterschutz Bayern
Kündigungssperrfrist Niedersachsen
Gutachten und Studien
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Gutachten und Studien, die bestätigen, dass rechtssichere Landesverordnungen möglich und notwendig sind.
Sie bestätigen den präventiven Ansatz von Mieter*innenschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Möglichkeit, auch ohne zusätzliche, umfangreiche Datenerhebung tätig zu werden sowie die Möglichkeit eine Verordnung nur für konkrete Kommunen und nicht für das ganz Land zu erlassen.


Hier findet Ihr:
Anlagen zur Neueinreichung der Petition – vor allem Stellungnahme und Antrag der Stadt Potsdam
„Instrumente zur Sicherung des Bezahlbaren Wohnens und zum Erhalt vielfältiger Nutzungen“, BBSR-Gutachten, 2023
„Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen – Bedeutung, Folgen und Eingriffsmöglichkeiten“, Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion B90/Die Grünen, 2020
