oder vorgetäuschte Einigkeit einer Bürgermeisterin ohne politischen Rückhalt
Zum ehemaligen Tag der deutschen Einheit (im Westen) präsentiert die Oberbürgermeisterin der Presse eine Mitteilung zur Einigung für die Weiternutzung des Rechenzentrums bis 2033. Drei Seiten Prosa ohne die Fallstricke und negativen Spätfolgen zu benennen. Die Stadtverordneten wurden lediglich mündlich im sogenannten Begleitkreis Rechenzentrum/Garnisonkirche wenigen Minuten zuvor informiert. Die Unterlagen mit den umstrittenen Vertragsdetails gibt es erst morgen (Donnerstag der 18.06.).
Aus unserer Sicht übervorteilt die Stadtverwaltung die Stiftung Garnisonkirche in diesem Prozess. Ohne Not und rechtliche Notwendigkeit. Die Stadtverordneten sollen beschließen, dass die Nutzenden des RZ die nächsten 7 Jahre ein Nutzungsgeld an die Stiftung Garnisonkirche zahlen sollen. Insgesamt 322.000 Euro. Die teils prekär Beschäftigten tragen also die finanzielle Last des Deals. Sie sollen auch die Kosten für die Erstellung eines Bauantrages aufbringen (geschätzte 200.000 Euro plus x) um die siebenjährige Nutzungszeit zu ermöglichen. Der Besitzer des Hauses, der Sanierungsträger zahlt nichts. Die Betreiberin des Hauses, die Stiftung SPI holt sich das Geld von den Mieterinnen. Somit steigt im RZ als Ergebnis des Deals RZ die Miete. Mieterinnen, die niemals Geld für die Stiftung Garnisonkirche spenden würden oder gar vielfach im Bürgerhaushalt dafür unterschrieben haben „Kein städtisches Geld für die Stiftung Garnisonkirche“ sind die moralisch Gefangenen des Deals. Leider thematisierten die Vertreterinnen des RZ im Begleitkreis dies gar nicht.
Das Hauptproblem des Vorgehens der Oberbürgermeisterin und ihres Baustadtrates ist aber ein anderes. Die Stadtverwaltung schlägt vor, mögliche Vermögenswerte leichtfertig an die Stiftung Garnisonkirche dauerhaft zu übertragen und gleichzeitig die Stiftung GK rechtlich in eine Luxussituation zu hieven. Wir schätzen den Vermögensverlust für den städtischen Haushalt durch den Verzicht auf Rückforderungen auf ca. 3 – 5 Mio. Euro, denn für die an die Stiftung kostenlos übertragenen Grundstücke hat die Stadt/der Sanierungsträger ursprünglich über 5 Mio. € bezahlen müssen.
Zur Erläuterung müssen wir etwas ausholen und einige rechtliche Belange (vereinfacht) erläutern:
In den Verträgen von 2010 und 2013 wurden der Stiftung Garnisonkirche Grundstücke kostenlos übertragen, damit sie die Garnisonkirche (komplett) errichten kann (und muss). Falls zahlreiche Auflagen nicht erfüllt werden, hat die Stadt ansonsten ein Rückholrecht für die Grundstücke.
So sieht es auch das Rechtsgutachten die Rechtsanwälte Dorn, Krämer & Partner GbR vom 13.08.2022: „Wenn dieser Fall (gemeint ist die verbindliche Aufgabe des Baus des Kirchenschiffes) eintreten sollte, kann die Landeshauptstadt Potsdam den Rückübertragungsanspruch gegebenenfalls auch auf einen Teil des übertragenen bzw. hinzuerworbenen Grundstücks beschränken, sofern …“ es folgen im Text umsetzbare Bedingungen. Gemeint ist der Grundstücksteil auf dem das Kirchenschiff entstehen sollte, nicht das, auf dem die Turmkopie steht.
Die Stadt verzichtet nicht nur auf mögliche Grundstücksrückübertragungen in der Zukunft, sie will durch eine separate Vertragsregel die Stiftung von Bau des Kirchenschiffs entpflichten. Also der Voraussetzung für den Rückforderungsanspruch. Dieser rechtliche Vorgang (versteckt in der Anlage 5 der Beschlussvorlage für die Stadtverordneten) ermöglicht aber auch der Stiftung, dass sie ohne konkretes Bauvorhaben, den Abriss des RZ spätestens im Sommer 2033 verlangen kann. Bisher konnte die Stiftung den RZ-Abriss nur verlangen, wenn sie einen Bauantrag für das Kirchenschiff stellt und dessen Finanzierung belegen konnte. (Also nie!)
Dass die Stiftung durch die Stadt derartig bevorteilt wird, belegt auch das aktuelle Rechtsgutachten der Kanzlei „von Trott zu Stolz Lammek“ im Auftrag des FÜR e.V., also dem Verein, der sich für den Erhalt des RZ einsetzt. Leider haben die VertreterInnen des FÜR e.V. die Argumente des Gutachten bisher nicht in die Debatte eingebracht. Auch nicht beim heutigen Begleitkreis, wie uns Teilnehmende berichteten. Der FÜR eV billigt somit die Festschreibung der Restlaufzeit des RZ bis 2033.
Letztendlich wird mit dem Vorschlag von Frau Aubel auf Grundstücksrückforderungen in Zeiten klammer Kassen verzichtet und das Ende des RZ auf 2033, also um 7 Jahre verschoben. Gleichzeitig wird das Ende des RZ damit auch endgültig besiegelt, die Stiftung Garnisonkirche finanziell erneut unterstützt und in die Lage versetzt, das Rechenzentrum abreißen zu lassen ohne ein Kirchenschiff bauen zu müssen.
Alle Eingeweihten wissen, dass sie dazu nicht in der Lage gewesen wären. Nun leistet die Stadtspitze (als Teil des Stiftungs-Kuratoriums) die nötige Rechtshilfe für die „Pleitestiftung“. Bezahlen und ausbaden müssen es die RZler-Innen.
Die Garnisonkirche wird in Zeiten der Kriegstüchtigkeit hofiert und der politischen Rechten ein (vielleicht folgenschwerer) Gefallen getan.
Wir und die kritische Stadtgesellschaft können nur hoffen, dass sich die DIE LINKE, DIE aNDERE und Die Grünen sowie weitere Stadtverordnete am 01. Juli nicht zu HandlangerInnen der Stiftung Garnisonkirche und Frau Aubel machen lassen.
