Das wäre dann die 5. Verlängerung…
Der Oberbürgermeister beantragt für die morgige Stadtverordnetenversammlung die nächste Verlängerung für die „Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch“ – wie es im Beamtendeutsch heißt. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, welche das völlige Versagen der Stadtpolitik noch einmal auf krasse Art und Weise verdeutlicht. …